Zum 1. Krankheitsjahr:
Krank werden und länger krank bleiben
Wenn Sie nach einer Corona-Infektion langfristige Beschwerden haben, hat dies Auswirkungen auf Ihre Arbeit. Sie können weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Nach der Krankmeldung besuchen Sie verschiedene Gesundheitsdienstleister, z. B. einen Facharzt, Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten. Ihr Arbeitgeber und Ihre Kollegen möchten wissen, was los ist und wann Sie wieder arbeiten können. Sie müssen sich auch mit Gesetzen auseinandersetzen, die Ihnen wahrscheinlich unbekannt sind. Ihr Leben wird auf den Kopf gestellt, und das kostet Energie. Energie, die Sie eigentlich brauchen, um wieder arbeiten zu können.
Nachsorgeberaterin Rianne Hermanns erklärt, wie Sie mit dieser Situation besser umgehen können.
Gespräche zu führen
Da man nun schon länger krank ist, muss man allerhand Gespräche über die Arbeit führen. Bei Ihrem Arbeitgeber oder Kunden, Ihren Kollegen, dem Betriebsarzt oder Versicherungsarzt. Diese Gespräche sind Ihnen wichtig. Bereiten Sie sie deshalb gut vor und nehmen Sie jemanden mit. Gemeinsam hört und erinnert man sich mehr als allein. Teilen Sie mit, wie Sie sich fühlen und was Sie tun können und was nicht. Und dass dies von Tag zu Tag unterschiedlich ist. Geben Sie nicht vor, besser zu sein, als Sie sich fühlen.
Wie Sie Gespräche rund um die Arbeit führen und wie das Gespräch mit dem Betriebsarzt abläuft, erklären Ihnen die folgenden Videos:
- Gespräch über Arbeit
- Gespräch mit Betriebsarzt
Die Tagesgeschichte
Um einen guten Eindruck davon zu vermitteln, wie es Ihnen geht, schreiben Sie eine tägliche Geschichte. Hier geben Sie ganz genau an, wie Ihre Tage verlaufen. Sie schreiben auf, was Sie können und was nicht und wie viel Energie Sie das kostet. In Gesprächen über die Arbeit verwenden Sie eine Alltagsgeschichte. Es vermittelt ein besseres Verständnis Ihrer Situation und unterstützt Sie bei Ihrem Wiedereingliederungsprozess, sodass Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen können.
Gatekeeper-Verbesserungsgesetz
- Gesetz zur Verbesserung des Animation Gatekeepers
Wiedereingliederung
Wenn Sie sich krankgemeldet haben, ergreifen Sie und Ihr Arbeitgeber Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Sie wieder arbeiten können. Dies nennt man Wiedereingliederung. Die entsprechenden Regeln finden Sie im Gesetz zur Verbesserung der Arbeitssicherheit. Sie sind verpflichtet, bei Ihrer Wiedereingliederung mitzuwirken. Sie müssen alles tun, um an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Abwesenheit so kurz wie möglich zu halten und Ihre Wiedereingliederung zu beschleunigen. Die Abbildung zeigt alle obligatorischen Schritte und wer dabei welche Rolle spielt.

Nehmen Sie die Arbeit wieder auf
Sie möchten wieder arbeiten. Sie vermissen Ihre Kollegen und möchten wieder das tun, was Sie geliebt haben. Die Arbeit sorgt zudem für die nötige Ablenkung, sodass Sie weniger über Ihre Beschwerden nachdenken. Nach Beratung durch Ihren Betriebsarzt sollten Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber einen Plan erstellen Aktionsplan Darin wird festgehalten, was für Ihre Wiederaufnahme der Arbeitsfähigkeit erforderlich ist.
Im Aktionsplan vereinbaren Sie das Ziel der Wiedereingliederung und welche Aktivitäten dieses am besten erreichen können. Außerdem erfassen Sie, welche Anpassungen an Ihrer Arbeit bzw. Ihrem Arbeitsplatz notwendig sind. Sie erklären sich beispielsweise damit einverstanden, ein paar Stunden am Tag an einem ruhigen Arbeitsplatz zu arbeiten, an dem es nicht zu viele Ablenkungen gibt. Sollte eine Wiederaufnahme der Arbeit noch nicht möglich sein, vereinbaren Sie, wie Sie während der Krankheitszeit miteinander in Kontakt bleiben.
Einkommen im Krankheitsfall
Wenn Sie sich krank melden, erhalten Sie zwei Jahre lang 70 % Ihres Gehalts. Der Arbeitgeber kann das Gehalt im ersten Jahr auf bis zu 100 % aufstocken. Überprüfen Sie dies in Ihrem Vertrag oder Ihrer Tarifvereinbarung. Die Animation bietet weitere Erklärungen.
Als Selbstständiger haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. Wenn Sie nicht versichert sind und Ihr Einkommen stark sinkt, können Sie möglicherweise gegen das Dekret Berufung einlegen. Hilfen für Selbständige (Bbz).
- Einkommen im Krankheitsfall
Arbeite an der Genesung
Um Ihre Arbeit wieder aufnehmen zu können, möchten Sie an Ihrer Genesung arbeiten. Da die Symptome von Long COVID unregelmäßig sind und von Person zu Person unterschiedlich sind, ist dies nicht immer einfach. Es erfordert eine Anpassung. Ihr Betriebsarzt oder Versicherungsarzt hilft Ihnen dabei.
Aufgrund Ihrer Beschwerden ist Ihre Energie begrenzt, während die Erholung einen großen Teil Ihrer Energie beansprucht. Betriebsarzt Ernst Jürgens erklärt, was Erholungszeit ist und was Sie tun können, um Ihre Genesung zu unterstützen.
Tipps Ergotherapeut
Ergotherapeutin Edith Brocken gibt Tipps zum Umgang mit eingeschränkter Energie beim Wiedereinstieg in den Beruf. Machen Sie einen Plan und beziehen Sie Ihr Umfeld mit ein. Treffen Sie kluge Entscheidungen darüber, wo Sie Ihre begrenzte Energie ausgeben.
- Energiemanagement
- Ratschläge
Selbstständig
Unternehmer und Selbstständige mit Langzeitbeschwerden sind unmittelbar mit den finanziellen Folgen konfrontiert. Viele investieren deshalb vor allem in den Erhalt ihrer Arbeit. Die Genesung dauert dadurch länger. Nachsorgeberaterin Diana ter Mull gibt Tipps zum Umgang mit Krankheit und Beruf. Holen Sie sich Hilfe, um die Komplexität Ihrer Situation in den Griff zu bekommen. Netzwerkunternehmerin Marie-Thérèse Woltering berichtet, was sie als Selbstständige erlebt und wie sie versucht, mit ihrer begrenzten Energie umzugehen.
Als Selbstständiger sind Sie nicht vom Gatekeeper Improvement Act abgedeckt. Sie haben also keinen Betriebsarzt, mit dem Sie sprechen können. Wenn Sie versichert sind, sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsarzt. Dieser berät Sie hauptsächlich zu Ihrer Arbeitsfähigkeit. Sie können keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen, wenn Sie bereits krank sind. Ohne Versicherung sind Sie hauptsächlich auf sich selbst und Ihr Netzwerk angewiesen.
- Umgang mit Long COVID
- Erfahrung als selbstständiger Unternehmer
Unterstützung, wenn Sie krankheitsbedingt Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können
Sollten Sie aufgrund Ihrer Beschwerden arbeitsunfähig sein, erhalten Sie Unterstützung:
- Selbstständiger: bei Ihrer eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung
- Mitarbeiter: durch den Betriebsarzt oder den Arbeitsschutzdienst
- Arbeitnehmer mit einer WIA-Leistung: von Ihrem Arbeitgeber und der UWV
- Arbeitssuchende mit einer WIA-Leistung: vom UWV
- Arbeitssuchende, die unter das Krankengeldgesetz fallen: vom UWV
- Arbeitssuchende, die unter das Beteiligungsgesetz fallen: bei Ihrer Gemeinde
Zusätzlicher Arbeitsexperte oder medizinisches Fachwissen
Benötigen Sie zusätzlich zu dieser Unterstützung weitere arbeitsmedizinische oder medizinische Fachkenntnisse? Dann können Sie einen der vielen Anrufe tätigen Beratungsunternehmen. Fragen Sie Ihren Rechtsberater bei Ihrer Gewerkschaft, die Rechtsabteilung oder den Rechtsschutzversicherer, welche Beratungsunternehmen Sie konsultieren können. C-support führt diese Gutachten nicht selbst durch. Ihr Nachsorgeberater kann Ihnen jedoch dabei helfen, den richtigen Weg zu finden.
Unterstützt C-Unterstützung
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum erkrankt sind, bleiben Sie in der Regel alle sechs Wochen mit Ihrem Betriebsarzt in Kontakt. Gemeinsam prüfen Sie, was möglich ist, um Ihre Arbeit Schritt für Schritt wieder aufzunehmen. Sind Gespräche mit Ihrem Betriebs- oder Versicherungsarzt, Ihrem Arbeitgeber oder Kollegen schwierig? Treten Missverständnisse auf oder geraten Sie unter Druck? Kontaktieren Sie Ihren Aftercare-Berater für Unterstützung.
Weiter lesen
Weitere Videos und Animationen zum Thema Arbeit, Einkommen und Long COVID finden Sie in der Toolbox „Arbeit und Long COVID“. Alle Materialien können kostenlos verwendet werden.

Arbeitsleitfaden
Der Wegweiser bietet Hilfestellung bei Fragen rund um die Arbeit. Sie finden viele Informationen zum ersten Krankheitsjahr.
Häufig gestellte Fragen
Es ist wichtig, eine gute Balance zwischen der Arbeitsbelastung und der eigenen Arbeitsbelastung zu finden. Um Sie dabei zu unterstützen, können Sie:
- Online Schulung von SterQ bei der Arbeit doen
- Schau dir das an Videos zum Thema Energie und Erholung
- Sehen Sie sich Informationen, Tipps und Tools auf der an Arbeitsleitfaden
Wenn Sie sich krank gemeldet haben, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Sie wieder arbeiten können. Dies nennt man Reintegration. Die Regeln, die Sie und Ihr Arbeitgeber einhalten müssen, sind im Gatekeeper Improvement Act festgelegt. Sie sind verpflichtet, bei Ihrer Wiedereingliederung mitzuwirken. Sie müssen daher alles tun, um so schnell wie möglich an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Abwesenheit so kurz wie möglich zu halten und Ihre Wiedereingliederung zu beschleunigen. Es wurden mehrere Schritte aufgezeichnet:
- Weitere Informationen finden Sie auf seiner Website UWV.
- Schau dir das an Animation über den Gatekeeper Improvement Act
- Werfen Sie auch einen Blick auf die Arbeitsleitfaden für alle Menschen mit einer Infektionskrankheit.
Wenn Sie nach zwei Jahren (teilweiser) Krankheit immer noch (teilweise) arbeitsunfähig sind, müssen Sie sich mit dem WIA befassen. WIA steht für: Work and Income (Capacity for Work) Act.
- Schauen Sie sich dieses kurze an Animation;
- Häufig gestellte Fragen über WIA und Long COVID
- Weitere Informationen zum WIA finden Sie unter Arbeitsleitfaden
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Nützliche Links
- Online-Schulung SterQ am Arbeitsplatz
Dieses Online-Training unterstützt Sie beim Arbeiten und Bleiben.
- Sehen Sie sich Webinare zurück
Sehen Sie sich die Webinare „Arbeit und Einkommen“ an, einschließlich der SterQ at Work-Reihe.
- COVID-19 und Arbeit
Tools und Online-Informationen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbstständige, Arbeitsschutz und Gesundheitsfachkräfte.
- Arbeitsleitfaden
Informationen, Tipps und Tools, um am Arbeitsplatz zu bleiben, Arbeit zu finden oder sich von der Arbeit zu verabschieden.
- Hausarzt arbeitet nach Corona
Beratung nach ärztlicher Leitlinie.