Zum 2. Krankheitsjahr:
Gespräche zu führen
Jetzt, wo Sie längere Zeit krank waren, stehen Ihnen viele Gespräche rund um die Arbeit bevor. Diese Gespräche finden mit Ihrem Betriebsarzt, dem Versicherungsarzt und dem Arbeitsschutzexperten der UWV (Arbeitnehmerversicherungsagentur) oder einem Wiedereingliederungsberater statt. Diese Gespräche sind wichtig für Sie. Bereiten Sie sich deshalb gut darauf vor und nehmen Sie eine Begleitperson mit. Gemeinsam erfahren und merken Sie sich mehr als allein. Sagen Sie, wie Sie sich fühlen und was Sie können und was nicht. Und dass dies von Tag zu Tag unterschiedlich ist. Verstellen Sie sich nicht.
Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, mit wem Sie sich treffen und was der Zweck des Gesprächs ist. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie die Person, mit der Sie sich treffen. Die folgenden Videos erklären, wie man arbeitsbezogene Gespräche führt und wie das Gespräch mit dem Betriebsarzt abläuft:
- Gespräch über Arbeit
- Gespräch mit Betriebsarzt
Die Tagesgeschichte
Um ein klares Bild Ihres Zustands zu vermitteln, führen Sie ein Tagebuch. Beschreiben Sie darin genau, wie Ihre Tage verlaufen. Notieren Sie, was Sie tun können und was nicht, und wie viel Kraft es Sie kostet. Nutzen Sie das Tagebuch in Gesprächen über Ihre Arbeit, beispielsweise im Gespräch mit dem Betriebsarzt, der es zur Beurteilung Ihrer Arbeitsfähigkeit heranzieht. Es fördert ein besseres Verständnis Ihrer Situation und unterstützt Ihren Wiedereingliederungsprozess, damit Sie wieder arbeiten können. Auch im Gespräch mit dem Versicherungsarzt im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsbegutachtung kann ein Tagebuch sehr hilfreich sein.
Arbeite an der Genesung
Um Ihre Arbeit wieder aufnehmen zu können, sollten Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren. Da die Symptome nach einer COVID-19-Erkrankung unvorhersehbar sind und von Person zu Person variieren, ist dies nicht immer einfach. Es erfordert einen individuellen Behandlungsansatz. Ihr Betriebsarzt oder der Arzt Ihrer Krankenkasse wird Sie dabei unterstützen.
Ihre Energie ist aufgrund Ihrer Symptome eingeschränkt, während die Genesung selbst viel Energie erfordert. Arbeitsmediziner Ernst Jürgens erklärt, was Genesungszeit bedeutet und wie Sie Ihre Genesung unterstützen können:
Tipps Ergotherapeut
Ergotherapeutin Edith Brocken gibt Tipps zum Umgang mit eingeschränkter Energie beim Wiedereinstieg in den Beruf. Machen Sie einen Plan und beziehen Sie Ihr Umfeld mit ein. Treffen Sie kluge Entscheidungen darüber, wo Sie Ihre begrenzte Energie ausgeben.
- Energiemanagement
- Lokale Tipps
Grenzen erkennen und schützen (PEM)
Viele Menschen leiden nach einer COVID-19-Erkrankung unter Belastungsintoleranz. Die Symptome verschlimmern sich nach körperlicher, kognitiver und/oder emotionaler Anstrengung. Eine Technik, die sogenannte „Pacing“, hilft, die Symptome zu lindern und einer Verschlimmerung vorzubeugen. Man lernt, die eigenen körperlichen und kognitiven Grenzen zu erkennen, um innerhalb dieser Grenzen ein möglichst aktives Leben zu führen.
Gesetzgebung: Gatekeeper Improvement Act
- Gesetz zur Verbesserung des Animation Gatekeepers
- Rolle des Betriebsarztes im Gatekeeper-Gesetz
Wiedereingliederung
Wenn Sie sich krankgemeldet haben, ergreifen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber Maßnahmen, um Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Dies nennt man Wiedereingliederung. Die Regeln hierfür sind im Gatekeeper Improvement Act festgelegt. Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber versuchen Sie, Ihre Abwesenheit so kurz wie möglich zu halten und Ihre Wiedereingliederung zu beschleunigen. Die Abbildung zeigt alle Schritte und wer welche Rolle spielt.
Bitte beachten Sie: Für Zeitarbeiter, die aufgrund von Krankheit ausscheiden oder deren Arbeitgeber ein Selbstversicherer ist, gelten die Rechte und Pflichten gemäß dem Krankengeldgesetz.

Wer macht was?
Rollen im Gatekeeper Improvement Act:
- De Mitarbeiter Arbeitet bei allen notwendigen Schritten zur Rückkehr an den Arbeitsplatz mit: Aktionsplan, Beurteilung im ersten Jahr und Gespräche mit dem Betriebsarzt und dem Fallmanager oder Abwesenheitsberater.
- De Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss vom ersten Krankheitstag an aktiv an der Wiedereingliederung mitwirken.
- De Arbeitsbedingungendienst Unterstützt Arbeitgeber bei der Einhaltung der Pflichten aus dem Gatekeeper Improvement Act. Der Betriebsarzt ist in der Regel bei dieser Organisation angestellt.
- De Betriebskunst ist ein medizinischer Gutachter, der beurteilt, was der Arbeitnehmer trotz gesundheitlicher Beschwerden (noch) leisten kann.
- De Fallmanager oder Abwesenheitsberater Sie überwacht den Wiedereingliederungsprozess und fungiert häufig als Bindeglied zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsarzt. Die Rolle des Fallmanagers oder Abwesenheitsberaters kann vom Vorgesetzten, einem Mitarbeiter der Personalabteilung oder einem Mitarbeiter des betriebsärztlichen Dienstes übernommen werden.
- Die Reintegrationsfirma oder Reintegrationscoach ist ein spezialisierter externer Partner, der Sie bei der Rückkehr ins Berufsleben innerhalb oder außerhalb Ihres eigenen Unternehmens unterstützt.
- Die UWV überwacht die Einhaltung des Gatekeeper Improvement Act und entscheidet über WIA-Anträge.
- De Versicherungsarzt ist bei der UWV (Arbeitnehmerversicherungsagentur) angestellt und beurteilt die medizinischen Fähigkeiten einer Person. Der Gerichtsmediziner führt die WIA-Beurteilung durch.
- De Berufsexperte ist beim UWV (Arbeitnehmerversicherungsamt) angestellt. Der Arbeitsexperte kombiniert medizinische Informationen mit der Arbeitsbelastung und beurteilt, ob und welche geeignete Arbeit jemand ausüben kann und wie hoch seine Erwerbsfähigkeit ist.
Nehmen Sie die Arbeit wieder auf
Am Ende des ersten Jahres wurde die Einjahresbeurteilung erstellt. Im zweiten Jahr befolgen Sie die diesbezüglichen Schritte, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber und dem Betriebsarzt vereinbart haben.
Für den WIA-Antrag müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber eine abschließende Bewertung des Maßnahmenplans erstellen. Fügen Sie dieser die letzte Analyse des Betriebsarztes („aktuelle Beurteilung“) bei. Falls Sie innerhalb von zwei Jahren (104 Wochen) nicht in der Lage sind, Ihre Arbeit wieder aufzunehmen, benötigen Sie diese Unterlagen für Ihren WIA-Antrag.
Gleis 1 und 2
Sie kehren grundsätzlich zu Ihrem Arbeitgeber zurück. Dies nennt man Wiedereingliederungsschiene 1. Anpassungen Ihrer bisherigen Tätigkeit oder Ihres Arbeitsplatzes können notwendig sein, andernfalls müssen Sie sich eine Stelle suchen, die Ihren Einschränkungen besser entspricht. Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie dabei. Die Wiedereingliederungsschiene 1 beginnt unmittelbar nach Ihrer Krankmeldung und läuft bis zum Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses.
Wenn eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nicht möglich ist, kann die Wiedereingliederung bei einem anderen Arbeitgeber eine Option sein. Dies wird als Wiedereingliederungsprogramm 2 bezeichnet. Auch in diesem Fall unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber bei der Suche nach einer geeigneten Stelle. Programm 2 beginnt in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach der ersten Leistungsbeurteilung und dauert bis zum Ende der Gehaltszahlung.
WIA-Anwendung
Haben Sie und Ihr Arbeitgeber alles Mögliche getan, können aber dennoch nicht zur Arbeit zurückkehren? Dann können Sie zwischen der 88. und 93. Woche eine Rückerstattung beantragen. WIA-Anwendung WIA steht für „Wet werk en Inkomen naar arbeidsvermogen“ (Arbeits- und Einkommensgesetz auf Grundlage der Arbeitsfähigkeit). Die UWV setzt dieses Gesetz um. Das WIA ist für Menschen gedacht, die nach zwei Jahren (104 Wochen) Krankheit arbeitsunfähig sind oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Die UWV prüft, ob ausreichende Maßnahmen zur Wiedereingliederung ergriffen wurden und bewertet den Grad der Behinderung. Dies bestimmt Ihren Anspruch auf Leistungen, die Art der Leistung und die Bezugsdauer.
Die WIA-Begutachtung findet statt, wenn Sie zwei Jahre (102 Wochen) lang krank waren. Leider dauert dies derzeit aufgrund längerer Wartezeiten beim UWV länger. Daher befinden Sie sich in einer Phase der Unsicherheit. Sie können eine Vorauszahlung anfordern damit Sie nicht ohne Einkommen dastehen.
Abschied von der Arbeit
Entlassung innerhalb von zwei Jahren nach Krankheitsbeginn
Ihr Arbeitgeber darf Sie während der zweijährigen Krankheitsphase nicht kündigen. Sollte dies dennoch geschehen, stimmen Sie der Kündigung nicht zu. Informieren Sie sich gründlich über die Konsequenzen. Suchen Sie Rat bei einer Rechtsberatungsstelle, dem Juridischen Loket oder Ihrer Gewerkschaft. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung.
Entlassung nach zweijähriger Krankheit
Wenn Sie zwei Jahre lang krank waren, kann Ihr Arbeitgeber Sie kündigen. Ihr Arbeitgeber kann beim Arbeitsamt (UWV) eine Kündigungserlaubnis beantragen. Dies ist auch möglich, wenn Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld II (WIA) noch nicht bearbeitet wurde. Erteilt das Arbeitsamt die Kündigungserlaubnis, muss Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag kündigen. Dabei muss er die für Sie geltende Kündigungsfrist beachten. Sie haben Anspruch auf eine Abfindung. Diese beträgt ein Drittel Ihres monatlichen Bruttogehaltes pro Beschäftigungsjahr. Sie können die Höhe der Abfindung hier berechnen: Taschenrechner.
Kündigungsvereinbarung
Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber eine einvernehmliche Trennung beschließen. In diesem Fall vereinbaren Sie beide die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Gemeinsam erstellen Sie eine Aufhebungsvereinbarung, die unter anderem Regelungen zur Abfindung, zur Rückgabe von Firmeneigentum, zur Vertraulichkeit und zur Auszahlung angesammelter Urlaubstage enthält. Lassen Sie diese Vereinbarung von einem Anwalt prüfen.
Einkommen im Krankheitsfall
Leistungen nach dem Lohn- oder Krankengeldgesetz
- Loondienst: Im zweiten Jahr nach Ihrer Krankschreibung erhalten Sie 70 % Ihres Gehalts. Prüfen Sie hierzu Ihren Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Als Untergrenze gilt der gesetzliche Mindestlohn.
- Befristeter VertragSie erhalten Krankengeld für maximal zwei Jahre. Die Höhe und Dauer des Krankengeldes hängen davon ab, inwieweit Sie arbeitsfähig sind. Dies wird am Ende des ersten Krankheitsjahres im Rahmen der Begutachtung des Krankengeldes im ersten Jahr durch die UWV (Arbeitnehmer- und Rentenbehörde) festgestellt.siehe Jahr 1).
60+-Programm
Aktuell gilt eine vereinfachte WIA-Begutachtung für Personen, die am 1. September 2025 seit zwei Jahren (104 Wochen) krank sind und mindestens 60 Jahre alt sind. Stimmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dem zu, findet keine Begutachtung durch den Versicherungsarzt statt. Der Arbeitnehmer erhält bis zum Erreichen des Rentenalters eine Leistung nach WGA 80-100. Diese Leistung beträgt 70 % des zuletzt erzielten Lohns, maximal jedoch den Höchstlohn. Die Kosten trägt der Arbeitgeber nicht, auch nicht, wenn er Selbstversicherer ist.
Weniger arbeiten
Wenn Sie sich für eine Reduzierung Ihrer Arbeitszeit entscheiden, wirkt sich dies sowohl auf Ihr Gehalt als auch auf Ihre zukünftigen Leistungen nach dem Workers' Injury Act (WIA) aus. Die UWV berücksichtigt Ihr zuletzt erzieltes Gehalt. Stimmen Sie daher nicht einfach einer Anpassung Ihres Arbeitsvertrags während des 104-wöchigen Zeitraums zu.
Lohnsanktion
Stellt das UWV im Rahmen der WIA-Prüfung fest, dass Ihr Arbeitgeber nicht ausreichend für Ihre Wiedereingliederung getan hat, kann es eine Lohnkürzung verhängen. Der Arbeitgeber muss Ihnen dann bis zu 52 Wochen länger Lohn zahlen. In diesem Fall wird der WIA-Antrag zurückgestellt.
Unterstützt C-Unterstützung
Wenn Sie längere Zeit krank sind, haben Sie normalerweise alle sechs Wochen Kontakt zu Ihrem Betriebsarzt. Gemeinsam besprechen Sie, wie Sie Ihre Arbeit schrittweise wieder aufnehmen können. Gestalten sich die Gespräche mit Ihrem Betriebs- oder Krankenversicherungsarzt, Ihrem Arbeitgeber oder Ihren Kollegen schwierig? Erleben Sie mangelndes Verständnis oder fühlen Sie sich unter Druck gesetzt? Wenden Sie sich an den Nachsorgeberater, um Unterstützung zu erhalten.

Arbeitsleitfaden
Der Wegweiser bietet Hilfestellung bei Fragen rund um die Arbeit. Sie finden viele Informationen zum ersten Krankheitsjahr.
Häufig gestellte Fragen
Es ist wichtig, eine gute Balance zwischen der Arbeitsbelastung und der eigenen Arbeitsbelastung zu finden. Um Sie dabei zu unterstützen, können Sie:
- Online Schulung von SterQ bei der Arbeit doen
- Schau dir das an Videos zum Thema Energie und Erholung
- Sehen Sie sich Informationen, Tipps und Tools auf der an Arbeitsleitfaden
Wenn Sie sich krankgemeldet haben, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies nennt man Wiedereingliederung. Die Regeln, die Sie und Ihr Arbeitgeber einhalten müssen, sind im Gesetz zur Verbesserung der Wiedereingliederung (Wet verbetering poortwachter) festgelegt. Sie sind verpflichtet, bei Ihrer Wiedereingliederung mitzuwirken. Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung dafür, Ihre Abwesenheit so kurz wie möglich zu halten und Ihre Wiedereingliederung zu beschleunigen.
- Weitere Informationen finden Sie auf seiner Website UWV.
- Schau dir das an Animation über den Gatekeeper Improvement Act
- Werfen Sie auch einen Blick auf die Arbeitsleitfaden für alle Menschen mit einer Infektionskrankheit.
Wenn Sie nach zwei Jahren (teilweiser) Krankheit immer noch (teilweise) arbeitsunfähig sind, müssen Sie sich mit dem WIA befassen. WIA steht für: Work and Income (Capacity for Work) Act.
- Schauen Sie sich dieses kurze an Animation;
- FAQ über WIA und Long COVID
- Weitere Informationen zum WIA finden Sie unter Arbeitsleitfaden
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- Hausarzt arbeitet nach Corona
Beratung nach ärztlicher Leitlinie.