Für Menschen mit langanhaltenden Corona-Beschwerden gibt es seit Mitte 2020 eine vorübergehende Rettungssanitäter-Aufenthaltsversorgung. Diese Regelung lief zunächst bis zum 1. August 2021. Auf Anraten unter anderem von C-support wurde sie bis zum 1. August 2022 verlängert und ab dem 27. April 2022 ist bekannt, dass sie um ein weiteres Jahr bis zum 1. August verlängert wurde. 2023.
Das System wurde erweitert, die Behandlungszeiten bleiben gleich. Für die Anzahl der erstattungsfähigen Behandlungen wurde eine Höchstzahl festgelegt. Diese aufbauende Pflege dauert maximal sechs Monate und kann aus Physiotherapie oder Bewegungstherapie (max. 50 Behandlungen), Ergotherapie (max. 10 Stunden), Diätetik (max. 7 Stunden) und Logopädie (kein Maximum) bestehen. Die Pflege wird an die persönliche Situation angepasst und von der Grundversicherung erstattet. Hierfür zahlen die Patienten allerdings einen Selbstbehalt. Die Behandler berichten dem Hausarzt über den Verlauf der Behandlungen. Nach ca. 3 Monaten beurteilt der Hausarzt, ob und wie die Pflege fortgeführt werden soll.
Die Regeln, die für die paramedizinische Genesungspflege gelten:
- Bis zu sechs Monate nach der akuten Erkrankungsphase können Sie eine Überweisung zur paramedizinischen Genesungsbetreuung beantragen.
- Die paramedizinische Genesungsbetreuung dauert maximal sechs Monate. Manchmal können Sie eine zweite Behandlungsphase der Genesungspflege erhalten. Dies ist mit einer Überweisung durch den Facharzt möglich, wenn nachweisbare Langzeitschäden wie eine dauerhafte Lungenanomalie, dauerhafte Verkürzungen von Sehnen oder Muskeln oder Nervenstörungen vorliegen.
- In folgenden Fällen kann auch eine zweite Behandlungsperiode mit hausärztlicher Überweisung begonnen werden:
- Wenn Sie in den ersten Monaten der paramedizinischen Genesungsbetreuung aufgrund schwerwiegender Folgen einer COVID-19-Erkrankung oder (notwendiger Behandlungen) anderer Beschwerden nur wenig belastbar waren. Dadurch fehlte die Zeit für eine gute Genesungspflege.
- Wenn Sie nach einer Phase zunehmender Erholung einen Rückschlag erleben, der die vorherige Erholung teilweise zunichte macht.
- Wenn Sie nach einiger Zeit nach einer Behandlung durch einen Praktiker (in der Regel Physiotherapie oder Bewegungstherapie) feststellen, dass Sie die Betreuung durch einen zweiten oder dritten Praktiker benötigen. In manchen Fällen wird dies dennoch in Anspruch genommen, es bleibt jedoch nur noch wenig Zeit für ein adäquates Behandlungsprogramm. Und in anderen Fällen wird diese Pflege erst nach Ablauf des sechsmonatigen Behandlungszeitraums für die paramedizinische Genesungspflege erbracht.
- Die Verlängerung der Genesungspflege muss innerhalb von vier Monaten nach der ersten Phase der Genesungspflege beginnen. Andernfalls sind die Ergebnisse der ersten sechs Monate nicht mehr brauchbar.
- Haben Sie keinen Anspruch auf die paramedizinische Genesungspflege? Dann werden Ihnen nun die üblichen Pflegeleistungen aus dem Basispaket erstattet: Logopädie, Ergotherapie (max. 10 Stunden) und Beratung durch einen Ernährungsberater (max. 3 Stunden). Gibt es zum Beispiel eine Zusatzversicherung für Physiotherapie? Dann erhalten Sie eine Rückerstattung aus Ihrer Zusatzversicherung.
Schauen Sie sich die Website an Gesundheitsinstitut Niederlande Weitere Informationen zum paramedizinischen Genesungspflegeprogramm finden Sie hier.