Gemäß dem „Appropriate Education Act“ müssen Schulen allen Schülern, die zusätzliche Unterstützung benötigen, auf möglichst effiziente und effektive Weise eine angemessene Bildung bieten. Nach diesem Gesetz sind die Schulen dafür verantwortlich, einen geeigneten Platz für diese Schüler zu finden, die sogenannte Fürsorgepflicht. Die Fürsorgepflicht für eine angemessene Bildung hat 3 Ziele:
- klare Investitionsverantwortung;
- Eltern entlasten;
- Vermeiden Sie es, zu Hause zu bleiben.
Die Schule ist dafür verantwortlich, innerhalb von 6 Wochen in Absprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einen geeigneten Platz zu finden. Diese Frist kann einmalig um 4 Wochen verlängert werden.
Ein geeigneter Ort könnte sein:
- die eigene Schule;
- eine andere Regelschule, wenn die Schule der Wahl die benötigte Hilfe nicht leisten kann;
- eine Schule für Sondergrundschulbildung;
- eine Schule für Sonderpädagogik;
- oder eine andere Sonderregelung.