Bei Fragen zu psychischen und sozialen Problemen:
- Digitaler Hilfeleitfaden: weist den Weg zu psychologischen und sozialen Problemen in verschiedenen Bereichen, zu denen Fragen auftauchen, darunter:
- Brauchen Sie ein offenes Ohr
- Hilfe bei persönlichen Problemen
- Sinnvolles Wohnen und soziale Hilfe
- Jugendgesundheitsversorgung (JGZ): Innerhalb einer Kommune kümmert sich das JGZ um die Gesundheit, Entwicklung und das Wachstum Ihres Kindes. Hier erhalten Sie kostenlose Beratung, Informationen, medizinische Grundversorgung und Unterstützung beim Erwachsenwerden und der Kindererziehung. Dazu gehören auch das Beratungsbüro für Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren und die GGD Youth Health Care für Kinder im Alter von 4 bis 18 Jahren.
- Zentrum für Jugend und Familie (CJG): bietet Hilfe und Rat bei Erziehungsfragen. Es ist ein Ort, an den sich Eltern, Kinder und Fachkräfte mit Fragen rund um Gesundheit, Erwachsenwerden und Kindererziehung wenden können.
- Jugendhilfeonline: Hier finden Sie über 20 Helplines, die Ihnen schnellen, anonymen und kostenlosen Support bieten. Per Chat, Telefon oder E-Mail. Zuverlässig und professionell.
- Geistig vital: (Teil von das Trimbos-Institut) informiert über psychische Gesundheit, bietet Übungen an und hilft bei der Suche nach Hilfe.
Bei Fragen zur Bildungsförderung:
- Netzwerk Ziezon: Unterstützung kranker Kinder in der Bildung. Darüber hinaus bietet das Netzwerk viel Wissen und Informationen für Eltern, Lehrer, Schulträger und Partnerschaften.
- Eltern & Bildung: Informationen zum Thema Bildung und mehr für Eltern mit schulpflichtigen Kindern.
- Partnerschaft für angemessene Bildung: Informationen über eine angemessene Ausbildung, die Arbeitsweise und weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit schulpflichtigen Kindern.
- Carefree Foundation zur Schule – praktische Tipps: maßgeschneiderte Lösungen in der Schule für Schüler (Primarstufe/Sekundarstufe) und Studierende (berufliche Mittelstufe) mit einer chronischen Erkrankung. Hier ist einer Gids mit Tipps zum Treffen praktischer Vereinbarungen mit der Schule.
- Carefree Foundation zur Schule – Fernunterricht: Möglichkeiten des Fernunterrichts für Schüler/Studenten, die nur für eine begrenzte Stundenzahl an der Schule/Ausbildung teilnehmen können. Sofort Roadmap für Studierende, für die ein Fernstudium eine gute Lösung sein könnte.
- OZL – Bildungsunterstützung für kranke Studierende: Suche nach Möglichkeiten, kranken Schülern die richtige Form der Bildung zu bieten. Regionale Betreuung: Bildungsunterstützung in Gelderland, Brabant und Limburg.
- Bildungsberater: Wenn Eltern einen Streit mit der Grundversorgungseinrichtung (Partnerschaft) haben, können sie sich an einen Erziehungsberater wenden. Diese Person vertritt die Interessen des Kindes und führt Gespräche mit Eltern, Schule, Gemeinde und/oder Partnerschaft, um nach Lösungen und angemessener Betreuung zu suchen.
- NJI-Pädagogische Betreuungsvereinbarung: Insbesondere für Kinder, die erzieherische und pflegerische Unterstützung benötigen, gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Bildung und Jugendhilfe und Eltern. Die Entwicklung des Kindes in der Schule steht im Mittelpunkt. Bildungs- und Betreuungsangebote gibt es für einzelne Kinder und für Gruppen von Kindern.
Bei Fragen zur Entwicklungsunterstützung:
- Jugendbetreuung nach dem Jugendgesetz: Für Kinder und Jugendliche gibt es das Jugendgesetz. Dieses Gesetz regelt nahezu die gesamte Betreuung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Hier erfahren Sie, wie Sie sich für die Jugendbetreuung bewerben und was dazu gehört. Manchmal besteht für junge Menschen auch Pflegebedarf nach dem Krankenversicherungsgesetz, dem Pflegegesetz oder dem WMO.
- Verordnung Hilfe-Betreuung Kind: Leidet Ihr Kind an einer Krankheit, Behinderung (z. B. EMB) oder einer Entwicklungsverzögerung? Dann sind verschiedene Formen der Hilfe und Unterstützung möglich. Siehe auch: Regulierungshilfe-Wmo-Jugend.
- Wlz kümmert sich um die Jugend: Das Pflegegesetz regelt die Pflege von Menschen, die lebenslange und lebenslange Unterstützung benötigen, zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Auch Kinder und Jugendliche können Wlz-Betreuung erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Integrierte Frühförderung: bei Fragen zu Entwicklungsverzögerungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten bei Kleinkindern bis 8 Jahren.