Holen Sie eine zweite Meinung eines anderen Betriebsarztes ein. Tun Sie dies in Absprache mit Ihrem Nachsorgeberater. Sie können auch den Betriebsarzt darauf hinweisen Richtlinien für Betriebsärzte des NVAB (eigene Berufsgruppe), das eine Erklärung, Vision und Hilfsmittel für den Betriebsarzt für Menschen mit Post-COVID-Beschwerden enthält.