Wenn Sie sich krankgemeldet haben, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies nennt man Wiedereingliederung. Die Regeln, die Sie und Ihr Arbeitgeber einhalten müssen, sind im Gesetz zur Verbesserung der Wiedereingliederung (Wet verbetering poortwachter) festgelegt. Sie sind verpflichtet, bei Ihrer Wiedereingliederung mitzuwirken. Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung dafür, Ihre Abwesenheit so kurz wie möglich zu halten und Ihre Wiedereingliederung zu beschleunigen.
- Weitere Informationen finden Sie auf seiner Website UWV.
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