Auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen hat das RIVM beschlossen, Gruppen zu impfen, bei denen ein höheres Risiko besteht, an COVID-19 schwer zu erkranken, ins Krankenhaus eingeliefert zu werden und zu sterben. Dabei handelt es sich um Menschen ab 60 Jahren und jüngere Menschen mit Grunderkrankungen, die auch die Einladung zur jährlichen Grippeschutzimpfung erhalten. Dies sind Menschen mit Herz- oder Lungenerkrankungen, Diabetes, Nierenerkrankungen oder anderen Erkrankungen, die ihr Immunsystem schwächen.
Bei Menschen mit Post-COVID spielt wahrscheinlich eine gestörte Reaktion des Immunsystems eine Rolle, es gibt jedoch noch keine ausreichenden Hinweise darauf, dass sie im Falle einer erneuten Infektion ein größeres Risiko für einen schwerwiegenderen Verlauf der akuten Krankheitsphase (d. h. mehr) haben Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts, einer Aufnahme auf die Intensivstation oder eines Todesfalls). Daher ist eine Post-COVID-Erkrankung keine Indikation für eine Impfung. Eine Ausnahme hiervon bildet der Personenkreis, der bei einer früheren Corona-Infektion nachweisbare Lungenschäden erlitten hat (mittels CT-Untersuchung und/oder Lungenfunktion). Hierzu zählen auch Personen, die nach einer früheren COVID-19-Infektion Asthma entwickelt haben. Auch diese beiden Gruppen sind zur Grippeschutzimpfung aufgerufen und können ab Mitte September 2024 einen Termin bei der GGD für eine Corona-Impfung vereinbaren.