Auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen hat das RIVM beschlossen, Gruppen zu impfen, bei denen ein höheres Risiko besteht, an COVID-19 schwer zu erkranken, ins Krankenhaus eingeliefert zu werden und zu sterben. Dabei handelt es sich um Menschen ab 60 Jahren und jüngere Menschen mit Grunderkrankungen, die auch die Einladung zur jährlichen Grippeschutzimpfung erhalten. Dies sind Menschen mit Herz- oder Lungenerkrankungen, Diabetes, Nierenerkrankungen oder anderen Erkrankungen, die ihr Immunsystem schwächen.
Bei Menschen, die eine COVID-19-Infektion überstanden haben, spielt wahrscheinlich eine gestörte Immunantwort eine Rolle. Derzeit gibt es jedoch keine ausreichenden Belege dafür, dass sie bei einer erneuten Infektion einen schwereren Verlauf der akuten Erkrankung erleiden (d. h. ein höheres Risiko für Krankenhausaufenthalt, Intensivbehandlung oder Tod). Daher ist eine überstandene COVID-19-Infektion keine Indikation für eine Impfung. Eine Ausnahme bilden Personen, bei denen nach einer früheren COVID-19-Infektion Lungenschäden nachgewiesen wurden (nachgewiesen durch CT-Scan und/oder Lungenfunktionsprüfung). Dies schließt auch Personen ein, die nach ihrer früheren COVID-19-Infektion Asthma entwickelt haben. Diese beiden Gruppen werden vom Gesundheitsamt (GGD) ebenfalls zur Grippeschutzimpfung eingeladen.