Nein, die WIA-Bewertung erfolgt nach zwei Jahren. Für Post-COVID-Patienten besteht keine Ausnahme. Für Personen, die zwischen März 2020 und Dezember 2020 erkrankten, war es jedoch möglich, dass ein Arbeitgeber einen Zuschuss für die Verlängerung um ein drittes Krankheitsjahr erhielt. Diese Förderregelung gilt nicht mehr. Arbeitgeber können sich freiwillig für eine Verlängerung um ein drittes Krankheitsjahr entscheiden, müssen dann aber auf eigene Kosten weiterzahlen. Manchmal passiert das, wenn Menschen innerhalb von Stunden fast vollständig aufgebaut sind. Weitere Informationen zum WIA finden Sie auf der Website Arbeitsleitfaden.