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Häufig gestellte Fragen

Viele Menschen haben Fragen zu Long Covid und C-Unterstützung. Wir haben die häufig gestellten Fragen für Sie aufgelistet. Ist Ihre Frage nicht aufgeführt? Fragen Sie über das Kontaktformular an und Sie erhalten eine schnelle Antwort.

Post-COVID

Ja. Es gibt einen Broschüre in einfacher Sprache und da ist einer Plakat in einfacher Sprache verfügbar. Außerdem wurde eine Animation erstellt, in der die Informationen erklärt werden, die denen aus der Broschüre entsprechen. Sie können dies über tun Diesen Link zum Anschauen. Es erklärt, was Long COVID / Post-COVID ist. Was für Beschwerden haben die meisten Menschen? Wofür sich jemand an C-support und PostCovid NL wenden kann und was sie für einen Patienten tun können.

Ja. Es gibt Informationen in 11 verschiedenen Sprachen darüber, was Long COVID/Post-COVID ist. Was für Beschwerden haben die meisten Menschen? Dafür kann sich jemand an C-Support und PostCovid NL wenden. Und was sie für einen Patienten tun können. Das ist soweit www.c-support.nu/talen. Es gibt auch ein Toolkit mit Materialien für Nicht-Niederländisch-Sprecher und Menschen mit geringen Lese- und Schreibkenntnissen. Das ist hier: www.c-support.nu/toolkit-voor-communication-in-multiple-linguals/ Auf Wunsch setzt der C-Support ein Dolmetschertelefon ein, wenn Kontakt zu einer fremdsprachigen Person besteht.

Nein, es gibt (noch) keinen Test zum Nachweis einer Post-COVID-Erkrankung. Daher ist es wichtig, dass eine andere medizinische Ursache oder Erklärung für Ihre Beschwerden ausgeschlossen wird, bevor wir über Post-COVID sprechen können. Besuchen Sie daher immer zuerst Ihren Arzt.

Von Forschung Es scheint, dass jeder achte Mensch, der mit COVID infiziert ist, langfristige Beschwerden entwickelt (post-COVID). Es ist schwierig, die genaue Zahl der Post-COVID-Patienten abzuschätzen, da es keine nationale Registrierung gibt. Im MIT-Bericht Man geht von 450.000 Patienten aus, davon 90.000 Patienten mit schwerwiegenden Langzeitbeschwerden. Dazu gehört auch Kinder und Jugendliche.

Ja. Postinfektiöse Erkrankungen wie Post-COVID, ME/CFS, Q-Fieber und Lyme-Borreliose weisen gewisse Ähnlichkeiten miteinander auf. Entsprechende Beschwerden:

  • Extreme Müdigkeit
  • PEM (Beschwerden nach körperlicher und geistiger Belastung)
  • Disautonomie (gestörtes Nervensystem)
  • Muskel- und Gelenkbeschwerden
  • Schlechte Schlafqualität

PEM steht für Post Exertional Malaise und bezeichnet eine Verschlimmerung der Beschwerden nach (Über-)Anstrengung. Beschwerden können akut auftreten oder sich 12–48 Stunden nach körperlicher, kognitiver und/oder emotionaler Belastung entwickeln. Diese Beschwerden können Tage oder in manchen Fällen Wochen anhalten. Typisch ist insbesondere die Erschöpfung einige Zeit nach der Belastung. Sehen Sie sich unsere hier an Seite über PEM für weitere Informationen.

„POTS“ steht für posturales orthostatisches Tachykardie-Syndrom. Dies kommt häufiger bei Post-COVID-Patienten vor. Das bedeutet, dass bei einem Positionswechsel (zum Beispiel vom Liegen in den Stand) die Herzfrequenz plötzlich stark ansteigt. Dies führt häufig zu verschiedenen weiteren Beschwerden (u. a. Herzrasen, Ohnmacht, Kopfschmerzen, Müdigkeit). Dies weist auf einen hin Funktionsstörung des autonomen Nervensystems. Sehen Sie sich unsere hier an Seite über POTS für weitere Informationen.

  Dysautonomie ist ein Überbegriff, der mehrere Erkrankungen beschreibt, die zu Störungen des autonomen Nervensystems führen. Das autonome Nervensystem funktioniert dann nicht richtig. Es gibt verschiedene Ursachen für Dysautonomie, darunter postinfektiöse Syndrome (wie Post-COVID und QVS), ME/CFS, aber auch die Parkinson-Krankheit. Dysautonomie tritt hauptsächlich bei Frauen auf. Sehen Sie sich unsere hier an Seite über die verschiedenen Formen der Dysautonomie für weitere Informationen.

PEM und POTS sind mittlerweile Konzepte, die den meisten Allgemeinärzten und Fachärzten bekannt sind. Diese Erkenntnisse werden sicherlich in eine Aktualisierung der Leitlinien einfließen. Wir wissen nicht, wann diese Updates geplant sind. Es ist Aufgabe der verschiedenen Berufsverbände, Richtlinien anzupassen. Selbstverständlich wird der C-Support sein Wissen darüber weitergeben. Es ist bekannt, dass es in den Richtlinien von enthalten ist Betriebsärzte en Sportärzte.

Behandlungen

Paxlovid ist in den Niederlanden für die Gruppe der Hochrisikopatienten registriert, um im Falle einer (Re-)Infektion das Risiko eines schwerwiegenderen akuten Verlaufs einer COVID-Infektion (Krankenhausaufenthalt, Aufnahme auf die Intensivstation oder Tod) zu verringern. Es gibt derzeit keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise dafür, dass die Einnahme von Paxlovid bei Menschen mit Post-COVID zum Zeitpunkt der (Re-)Infektion zu einem weniger schwerwiegenden Verlauf oder Rückfall führt. Deshalb gehört Post-COVID nicht zur Gruppe der Hochrisikopatienten, bei denen zum Zeitpunkt der (Re-)Infektion eine Indikation dafür besteht. Es gibt auch keine wissenschaftliche Grundlage für den Einsatz von Paxlovid zur Behandlung von Post-COVID, obwohl dies derzeit untersucht wird. In den Niederlanden gibt es derzeit für Personen mit einer Post-COVID-Erkrankung keine Möglichkeit, sich individuell mit Hilfe eines Allgemeinarztes oder eines anderen Arztes für Paxlovid zu qualifizieren.

Dosierte Aktivitäten können hilfreich sein; ein Ergotherapeut kann Sie hierzu beraten. Schauen Sie sich das hier an Videos zum Thema Energie und Erholung  

Ja, das ist möglich. Gegen die Beschwerden anzukämpfen und sie nicht akzeptieren zu können kostet Energie. Energie, die dringend benötigt wird, um sich zu erholen. Wir stellen oft fest, dass es ihrer Genesung zugute kommt, wenn Menschen die Situation akzeptieren und sich den Beschwerden mehr „hingeben“ können. Das bloße Akzeptieren der Beschwerden sorgt jedoch nicht dafür, dass die Beschwerden verschwinden und es dem Patienten wieder besser geht. Es ist also, wie bereits erwähnt, hilfreich, aber nicht heilend. Unser Nachsorgeberater kann Sie bei der Annahme von Beschwerden weiter beraten. Es werden auch Schulungen angeboten (z. B. ACT).

Bei der hyperbaren Sauerstofftherapie handelt es sich um eine Behandlung, bei der Sie 100 % Sauerstoff durch eine Maske bei einem Druck einatmen, der über dem normalen Umgebungsdruck liegt. Dies geschieht in einem großen Raum, in dem der Druck erhöht werden kann. Durch den erhöhten Druck kann Ihr Körper etwa 12,5-mal so viel Sauerstoff im Blutplasma aufnehmen wie normal. Die Gewebe, die zu wenig Sauerstoff erhalten, erhalten mehr Sauerstoff. Die Behandlung sorgt dafür, dass neue Blutgefäße wachsen, Schmerzbeschwerden weniger werden und die Immunzellen besser arbeiten. Es handelt sich um eine Intensivbehandlung, die in der Regel aus 30–40 Sitzungen à 2 Stunden über einen Zeitraum von 6–8 Wochen besteht. Es scheint, dass es bei einigen Patienten zu einer Besserung kommen kann, es sind aber auch Rückfälle nach der Behandlung bekannt. BITTE BEACHTEN: Die Wirksamkeit dieser Behandlung ist noch nicht nachgewiesen und wird von der Krankenkasse nicht erstattet. Hierzu wird derzeit geforscht.

Langfristig könnte es möglicherweise eine Lösung für Patienten mit langfristigen kognitiven Störungen bieten. Es sind weitere wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich, um zu beweisen, dass diese Therapie auch nach einer COVID-Erkrankung wirken kann. BITTE BEACHTEN: Die Wirksamkeit dieser Behandlung ist noch nicht nachgewiesen und wird von der Krankenkasse nicht erstattet. Derzeit wird (internationale) Forschung betrieben.

Nein, diese Therapie wird nach COVID nicht erstattet. Die Wirksamkeit dieser Behandlung ist noch nicht nachgewiesen. Derzeit wird (internationale) Forschung betrieben.

Die Kosten variieren stark. 40 Behandlungen kosten Tausende von Euro und gehen zu Ihren Lasten. BITTE BEACHTEN: Die Wirksamkeit dieser Behandlung ist noch nicht nachgewiesen und wird von der Krankenkasse nicht erstattet. Derzeit wird (internationale) Forschung betrieben.

Nein, C-Support kann Sie nicht empfehlen. Wir bieten lediglich Beratung an, für ärztliche Überweisungen wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Facharzt. Überweisungen an Kliniken zur hyperbaren Sauerstofftherapie zur Behandlung von Post-COVID sind möglich, die Wirksamkeit dieser Behandlung ist jedoch noch nicht nachgewiesen und wird von der Krankenkasse nicht erstattet. Hierzu wird derzeit geforscht.

Antidepressiva sind Medikamente, die zur Behandlung depressiver Symptome entwickelt wurden. Es liegen keine Ergebnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen vor, die belegen, dass die Verwendung eines Antidepressivums als SSRI die Beschwerden nach einer COVID-Erkrankung verringert. Es gibt gelegentliche Fälle, in denen es zu helfen scheint. C-support begrüßt weitere wissenschaftliche Forschung.

NEIN. Es ist bekannt, dass es in einigen Fällen zu Organschäden kommt. Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage oder Richtlinie für den Einsatz von Antikoagulationen. Es kann nicht präventiv verschrieben werden. Auch wegen der Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen, wie zum Beispiel starker Blutungen.

Impfungen

Ja, das ist möglich. Jährlich werden die Zielgruppen festgelegt, für die der Impfstoff zur Verfügung gestellt wird. Es wird empfohlen, Personen mit gesundheitlich gefährdeten Personen, bei denen ein höheres Risiko für eine schwere Infektion besteht (schwerer akuter Krankheitsverlauf mit erhöhtem Risiko für Krankenhausaufenthalte, Einweisungen auf die Intensivstation oder Tod), sowie Gesundheitspersonal, das mit diesen gefährdeten Personen arbeitet, zu unterstützen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Menschen mit Post-COVID ein hohes Risiko für einen Krankenhausaufenthalt, eine Einweisung auf die Intensivstation oder einen Tod aufgrund von Corona haben, weshalb sie nicht zur Zielgruppe gehören. Personen, die aus individuellen Gründen eine Impfung wünschen, können jedoch einen Termin bei der GGD für eine Impfung vereinbaren.  

Wenn Sie einen Termin für eine Impfung vereinbaren möchten, können Sie dies online tun unter: Planen Sie Ihren Schuss. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, zur Injektionsstelle zu kommen, können Sie den Termin nicht online vereinbaren, sondern müssen telefonisch einen Termin vereinbaren unter: 0800-7070. Einen Termin können Sie ab dem 16. September 2024 vereinbaren. Eine Impfung ist bis zum 6. Dezember 2024 möglich.

Ja, das ist möglich. Wenn Sie einen anderen Impfstoff als den mRNA-Impfstoff JN.1 von BioNTech/Pfizer wünschen, können Sie dies tun. Sie können den Termin nicht online vereinbaren, sondern müssen telefonisch einen Termin vereinbaren unter: 0800-7070.

Auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen hat das RIVM beschlossen, Gruppen zu impfen, bei denen ein höheres Risiko besteht, an COVID-19 schwer zu erkranken, ins Krankenhaus eingeliefert zu werden und zu sterben. Dabei handelt es sich um Menschen ab 60 Jahren und jüngere Menschen mit Vorerkrankungen, die auch die Einladung zur jährlichen Grippeschutzimpfung erhalten. Dies sind Menschen mit Herz- oder Lungenerkrankungen, Diabetes, Nierenerkrankungen oder anderen Erkrankungen, die ihr Immunsystem schwächen. Bei Menschen mit Post-COVID spielt wahrscheinlich eine gestörte Reaktion des Immunsystems eine Rolle, es gibt jedoch noch keine ausreichenden Hinweise darauf, dass sie im Falle einer erneuten Infektion ein größeres Risiko für einen schwerwiegenderen Verlauf der akuten Krankheitsphase (d. h. mehr) haben Wahrscheinlichkeit einer Krankenhauseinweisung, Einweisung auf die Intensivstation oder Tod). Daher ist eine Post-COVID-Erkrankung keine Indikation für eine Impfung. Eine Ausnahme hiervon bildet der Personenkreis, der bei einer früheren Corona-Infektion (mittels CT-Untersuchung und/oder Lungenfunktion) nachweisbare Lungenschäden erlitten hat. Dazu zählen auch Personen, die nach einer früheren COVID-19-Infektion Asthma entwickelt haben. Auch diese beiden Gruppen sind zur Grippeschutzimpfung aufgerufen und können ab Mitte September 2024 einen Termin bei der GGD für eine Corona-Impfung vereinbaren.

Die Reaktion auf eine Impfung kann von Zeit zu Zeit unterschiedlich sein. Daher ist es schwierig vorherzusagen, ob und welche Nebenwirkungen nach der Impfung bei Ihnen auftreten werden. Die meisten Beschwerden nach der Impfung sind mild und von kurzer Dauer. Die häufigsten Nebenwirkungen sind Fieber, Müdigkeit, Kopf- und Muskelschmerzen.   Sollten bei Ihnen schon einmal unangenehme Nebenwirkungen einer Impfung aufgetreten sein, können Sie dies vorab mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Er oder sie kann dann mit Ihnen darüber nachdenken, ob eine andere Art der Impfung als beim letzten Mal sinnvoller sein könnte. Aus der Forschung wissen wir mittlerweile, dass Impfungen auch Post-COVID-Beschwerden beeinflussen können. In den meisten Fällen hat die Impfung keine großen Auswirkungen auf bestehende Beschwerden, obwohl dies im Einzelfall schwer vorherzusagen ist. Eine Besserung der Beschwerden im Allgemeinen kommt häufiger vor als eine Verschlechterung der Beschwerden. Die Entscheidung, ob man sich impfen lässt oder nicht, bleibt natürlich eine individuelle Entscheidung und ist persönlich. Wenn Sie sich für eine Impfung entscheiden, achten Sie in den Tagen rund um die Impfung auf eine gute Balance zwischen Aktivitäten und Ruhe.

Hierzu gibt es nur sehr begrenzte Forschungsergebnisse mit unterschiedlichen Ergebnissen. Patientenerfahrungen zeigen, dass die Impfung teilweise einen (vorübergehenden) Einfluss auf Post-COVID-Beschwerden hat, sowohl positiv als auch negativ. Eine erneute Infektion birgt jedoch auch die Möglichkeit einer (vorübergehenden) Verschlechterung. Die Entscheidung, ob man sich impfen lässt oder nicht, bleibt eine individuelle Entscheidung und ist persönlich. Wenn Sie sich bezüglich einer (erneuten) Impfung immer noch unsicher sind, können Sie jederzeit Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt und/oder C-Support halten. Sie können auch anrufen Zweifelstelefon, täglich zwischen 8.30:13.00 und 088:7 Uhr unter 555-777 XNUMX XNUMX (auch Englisch, Türkisch und Arabisch) erreichbar.

Nein, wenn Sie ansonsten gesund sind, erhalten Sie keine Einladung zur jährlichen Grippeschutzimpfung. Eine Einladung erhalten ausschließlich ältere Menschen ab 60 Jahren und jüngere Menschen mit Vorerkrankungen. Eine Ausnahme hiervon bildet der Personenkreis, der im Rahmen einer früheren Corona-Infektion nachweisbare Lungenschäden (aufgrund einer CT-Untersuchung und/oder einer Lungenfunktion) erlitten hat. Dazu zählen auch Personen, die nach einer früheren COVID-19-Infektion Asthma entwickelt haben.

Wenn Sie sich gegen Grippe impfen lassen möchten, weil Sie befürchten, dass die Grippe Ihre Langzeitbeschwerden verschlimmern könnte, können Sie dies mit Ihrem Arzt besprechen. Wenn bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Apotheke ausreichend Impfstoffe verfügbar sind, können Sie sich oft auf eigenen Wunsch gegen Grippe impfen lassen. Es fallen für Sie Kosten an. Eine Grippeschutzimpfung hilft nur gegen eine Erkrankung durch das Influenzavirus. Es sind auch viele andere Erkältungsviren im Umlauf. Die Grippeschutzimpfung schützt nicht davor.

  • Achten Sie auf gute Händehygiene und bitten Sie auch Mitbewohner und Besucher darum.
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Personen, die Symptome haben, die auf eine Atemwegsinfektion hinweisen (wie Husten, Niesen, Halsschmerzen und eine laufende oder laufende Nase).
  • Wenn ein Kontakt erforderlich ist, denken Sie über das Tragen von Gesichtsmasken, zusätzliche Händehygiene und das Niesen oder Husten in die Armbeuge nach.
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der Innenräume.

Paxlovid ist in den Niederlanden für die Gruppe der Hochrisikopatienten registriert, um im Falle einer (Re-)Infektion das Risiko eines schwerwiegenderen akuten Verlaufs einer COVID-Infektion (Krankenhausaufenthalt, Aufnahme auf die Intensivstation oder Tod) zu verringern. Es gibt derzeit keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise dafür, dass die Einnahme von Paxlovid bei Menschen mit Post-COVID zum Zeitpunkt der (Re-)Infektion zu einem weniger schwerwiegenden Verlauf oder Rückfall führt. Deshalb gehört Post-COVID nicht zur Gruppe der Hochrisikopatienten, bei denen zum Zeitpunkt der (Re-)Infektion eine Indikation dafür besteht. Es gibt auch keine wissenschaftliche Grundlage für den Einsatz von Paxlovid zur Behandlung von Post-COVID, obwohl dies derzeit untersucht wird. In den Niederlanden gibt es derzeit für Personen mit einer Post-COVID-Erkrankung keine Möglichkeit, sich individuell mit Hilfe eines Allgemeinarztes oder eines anderen Arztes für Paxlovid zu qualifizieren.

Arbeit und Einkommen

Nein, die WIA-Bewertung erfolgt nach zwei Jahren. Für Post-COVID-Patienten besteht keine Ausnahme. Für Personen, die zwischen März 2020 und Dezember 2020 erkrankten, war es jedoch möglich, dass ein Arbeitgeber einen Zuschuss für die Verlängerung um ein drittes Krankheitsjahr erhielt. Diese Förderregelung gilt nicht mehr. Arbeitgeber können sich freiwillig für eine Verlängerung um ein drittes Krankheitsjahr entscheiden, müssen dann aber auf eigene Kosten weiterzahlen. Manchmal passiert das, wenn Menschen innerhalb von Stunden fast vollständig aufgebaut sind. Weitere Informationen zum WIA finden Sie auf der Website Arbeitsleitfaden.

Holen Sie eine zweite Meinung eines anderen Betriebsarztes ein. Tun Sie dies in Absprache mit Ihrem Nachsorgeberater. Sie können auch den Betriebsarzt darauf hinweisen Richtlinien für Betriebsärzte des NVAB (eigene Berufsgruppe), das eine Erklärung, Vision und Hilfsmittel für den Betriebsarzt für Menschen mit Post-COVID-Beschwerden enthält.

Es ist wichtig, eine gute Balance zwischen der Arbeitsbelastung und der eigenen Arbeitsbelastung zu finden. Um Sie dabei zu unterstützen, können Sie:

 

Sie müssen sich bei Ihrem Arbeitgeber (teilweise) krank melden. Das Gatekeeper Improvement Act legt alle Schritte fest, die Sie und Ihr Arbeitgeber unternehmen müssen.

  • Unsere Animation über den Gatekeeper Improvement Act;
  • Im Arbeitsleitfaden Sie finden Informationen, Tipps und Tools, die Sie bei der (Teil-)Krankmeldung und den damit verbundenen Abläufen unterstützen können.

Wenn Sie sich krank gemeldet haben, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Sie wieder arbeiten können. Dies nennt man Reintegration. Die Regeln, die Sie und Ihr Arbeitgeber einhalten müssen, sind im Gatekeeper Improvement Act festgelegt. Sie sind verpflichtet, bei Ihrer Wiedereingliederung mitzuwirken. Sie müssen daher alles tun, um so schnell wie möglich an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Abwesenheit so kurz wie möglich zu halten und Ihre Wiedereingliederung zu beschleunigen. Es wurden mehrere Schritte aufgezeichnet:  

  • Weitere Informationen finden Sie auf seiner Website UWV.
  • Schau dir das an Animation über den Gatekeeper Improvement Act
  • Werfen Sie auch einen Blick auf die Arbeitsleitfaden für alle Menschen mit einer Infektionskrankheit.

Der Arbeitsexperte ist Spezialist im Bereich Menschen, Arbeit und Einkommen. Häufig tritt er oder sie nach der Erstsemesterbeurteilung in Erscheinung, bei der der Betriebsarzt ein Beschäftigungsfähigkeitsprofil (IZP) erstellt hat, in dem die Möglichkeiten dargelegt werden. Der Arbeitsexperte übersetzt die Belastung Ihrer Position in den vom Betriebsarzt ermittelten Arbeitsaufwand. Anschließend beantwortet der Arbeitsexperte die folgenden 4 Fragen:

  1. Ist Ihre eigene Arbeit angemessen?
  2. Kann die eigene Arbeit durch Anpassungen/Einrichtungen bedarfsgerecht gestaltet werden?
  3. Gibt es andere geeignete Aufgaben innerhalb der Organisation?
  4. Gibt es noch andere geeignete Möglichkeiten außerhalb der Organisation?

Wenn Sie nach zwei Jahren (teilweiser) Krankheit immer noch (teilweise) arbeitsunfähig sind, müssen Sie sich mit dem WIA befassen. WIA steht für: Work and Income (Capacity for Work) Act.

NEIN. Für die Erstellung medizinischer Gutachten sind spezielle Arbeitsexperten oder medizinische Fachkenntnisse erforderlich. Dabei können Sie sich auf einen von vielen verlassen Beratungsunternehmen. Fragen Sie Ihren Rechtsberater bei Ihrer Gewerkschaft, die Rechtsabteilung oder den Rechtsschutzversicherer, welche Beratungsunternehmen Sie konsultieren können. C-support führt diese Gutachten nicht selbst durch. Ihr Nachsorgeberater kann Ihnen jedoch dabei helfen, den richtigen Weg zu finden.

Kinder und Jugendliche

Planen Sie eine regelmäßige Fortschrittsbesprechung in der Schule ein, um den Fortschritt zu bewerten und Vereinbarungen für die angepasste Ausbildung zu treffen. Der Ergotherapeut und/oder Betreuer Ihres Kindes oder Jugendlichen kann Sie dabei im Rahmen der persönlichen Resilienz unterstützen. Ziezon kann Ihr Kind in der Schule unterstützen. Wenn ein Schüler an einer langfristigen, chronischen oder lebensbedrohlichen Erkrankung mit (möglichen) Folgen für seine Schullaufbahn leidet, ist dies möglich Berater für Bildung kranker Studierender (OZL) zu ermöglichen. Dies kann der Schule, den Eltern und dem Schüler vorübergehend Hilfe und Orientierung bieten. Der OZL-Berater bietet oder unterstützt unter anderem:

  • Kontakt zwischen Schule, Krankenhaus, Schüler und Eltern;
  • Informationen und Ratschläge für Lehrer zum Unterrichten kranker Schüler;
  • Informationen für Lehrer, Eltern, (Betreuungs-)Fachkräfte und Klassenkameraden zum Umgang mit dem erkrankten Schüler;
  • Aufklärung und Betreuung des kranken Schülers zu Hause, im Krankenhaus und in der Schule;
  • (Organisation) des Unterrichts zu Hause oder im Krankenhaus zusammen mit der Schule, wenn unsere eigenen Lehrer dazu nicht in der Lage sind;
  • Informationen über Krankheiten und deren mögliche Folgen für die schulischen Leistungen;
  • Gemeinsam mit der Schule einen Aktionsplan für den kranken Schüler erstellen.
Wenn Kinder oder Jugendliche einen bestimmten Lernweg oder eine Form des Fernunterrichts benötigen IVIO dieses Angebot. Auch Foundation Gehen Sie ohne Sorgen zur Schule bietet Informationen zur Schullaufbahn chronisch erkrankter Kinder und zur praktischen Vereinbarung mit der Schule. Ihre Roadmap gibt Aufschluss darüber, für wen Fernunterricht eine gute Lösung sein könnte.
Hinweis: Es gibt Kinder und Jugendliche, die weder zur Schule gehen noch an Aktivitäten teilnehmen können. Die Ratschläge in dieser Antwort gelten nicht für diese Gruppe von Kindern.

Die Fürsorgepflicht der Schule besteht ab der schriftlichen Anmeldung eines Schülers (ab 3 Jahren). Wenn ein Schüler an einer Schule angemeldet ist und die Eltern sich an einer anderen Schule anmelden, hat die Schule, an der das Kind zuletzt angemeldet war, eine Fürsorgepflicht. Eltern von Schülern, die zusätzliche Unterstützung benötigen, werden manchmal von einer Schule an eine andere verwiesen, ohne dass die Schule dies zulässt ihr Kind, da noch keine schriftliche Anmeldung vorliegt. Das ist nicht erwünscht und hat auch Konsequenzen. Lesen Sie weiter Website der Bildungsinspektion was die Fürsorgepflicht der Schule beinhaltet

Gemäß dem „Appropriate Education Act“ müssen Schulen allen Schülern, die zusätzliche Unterstützung benötigen, auf möglichst effiziente und effektive Weise eine angemessene Bildung bieten. Nach diesem Gesetz sind die Schulen dafür verantwortlich, einen geeigneten Platz für diese Schüler zu finden, die sogenannte Fürsorgepflicht. Die Fürsorgepflicht für eine angemessene Bildung hat 3 Ziele:

  1. klare Investitionsverantwortung;
  2. Eltern entlasten;
  3. Vermeiden Sie es, zu Hause zu bleiben.
Die Schule ist dafür verantwortlich, innerhalb von 6 Wochen in Absprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einen geeigneten Platz zu finden. Diese Frist kann einmalig um 4 Wochen verlängert werden. Ein geeigneter Ort könnte sein:
  • die eigene Schule;
  • eine andere Regelschule, wenn die Schule der Wahl die benötigte Hilfe nicht leisten kann;
  • eine Schule für Sondergrundschulbildung;
  • eine Schule für Sonderpädagogik;
  • oder eine andere Sonderregelung.

Es ist regelmäßig ein individueller Kampf zwischen Eltern und der Schule um die Anerkennung von Post-COVID-Beschwerden und um eine angemessene Bildung. Welchen Anspruch haben diese Kinder? Welche Betreuung gibt es für diese Kinder?

  • Die Möglichkeiten einer angemessenen Bildung werden in Absprache mit dem Bildungsberater der Schule Ihres Kindes besprochen. Erwägen Sie Homeschooling, Klassenkontakt, KPN-Homeschooling, zusätzliche Unterstützung für Kinder mit Bildungsbenachteiligungen, möglicherweise durch einen Förderlehrer.
  • Wenn die Schule handlungsunfähig ist, also keine angemessene Bildung anbieten kann und/oder Ihr Kind in der Bildung weit zurückgefallen ist, wird eine Überweisung an eine Sonderpädagogik (SO-Cluster 3) empfohlen. Für schwerkranke Kinder gibt es keine steuerpflichtigen Möglichkeiten. Mit gutem Beispiel PEM of Töpfe. In diesem Fall hat eine Empfehlung keinen Mehrwert.
Für weitere Informationen über https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/passend-onderwijs

Wenn Sie sich mit der Schule nicht über die erforderliche Unterstützung oder die Überstellung Ihres Kindes in eine Sonderpädagogik (Grundschule) einig sind, können Sie entsprechende Schritte unternehmen. Weitere Informationen finden Sie unter Ouderenonderwijs.nl of Onderwijsconsulenten.nl

Kinder mit Long-COVID fallen unter die genehmigte Abwesenheit. Der Jugendarzt, auch Schularzt genannt, ist die geeignete Person, um durch Gespräche mit den Eltern, dem Schüler, der Schule und gegebenenfalls durch die Beratung durch einen Ergotherapeuten Ratschläge zu formulieren. Es ist keine (Steuerpflicht-)Erklärung erforderlich. Die Widerstandsfähigkeit eines Kindes mit Long-COVID kann von Tag zu Tag und von Woche zu Woche stark schwanken. Wenn in einer Stellungnahme steht, dass die Belastbarkeit eine bestimmte Dauer hat und ein Kind einen Rückfall erleidet (bzw PEM), dann kann eine Steuererklärung auf Papier Eltern in eine schwierige Lage bringen. Für die Schulpflicht ist eine auf Erkenntnissen basierende Beratung durch den Jugendarzt ausreichend, der diese mit dem Kind bzw. Jugendlichen, den Eltern, der Schule und ggf. in Absprache mit den Fachkräften und dem Erziehungsbeauftragten abstimmt. Gemeinsam können wir prüfen, ob und wie eine angemessene Bildungsbeteiligung wieder aufgenommen werden kann. Siehe auch Beratung zur Schulbeteiligung nach weggefallenen Corona-Maßnahmen Der Jugendarzt arbeitet in einem Jugendgesundheitsteam und arbeitet mit dem Nachbarschaftsteam zusammen. Bei längerer Abwesenheit nimmt die Schule Kontakt zum Jugendamt auf, wo auch die Eltern ihre Fragen stellen können. Der Jugendarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Bei Bedarf kann der Jugendarzt mit Zustimmung des Schülers und der Eltern Auskunft vom behandelnden Arzt des Jugendlichen und/oder des schutzbedürftigen Familienangehörigen einholen.  

Es ist wichtig, dass auf die Einschränkungen/Beschwerden eines Kindes oder Jugendlichen Rücksicht genommen wird. C-support kann Sie unterstützen, indem es Informationen über Long COVID mit einer Partei teilt. Sie können die Schule bitten, diesbezüglich Kontakt mit C-Support aufzunehmen. Besprechen Sie die Möglichkeiten mit Ihrem Nachsorgeberater bei C-Support. Sie können auch einen Berater kontaktieren von Bildungsgruppe Kranke Schüler OZL.

Im Falle einer Safe at Home-Meldung ist es angebracht, immer mit Safe at Home ins Gespräch zu kommen, egal wie ungerechtfertigt die Meldung auch erscheinen mag. Weitere Informationen zu ihrer Arbeitsweise finden Sie unter veiligthuis.nl Tipps:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie genau darüber informiert sind, worum es in der Meldung geht. Versuchen Sie, missverstandene Beschwerden im Zusammenhang mit Long-COVID und/oder den davon betroffenen Gebieten vorzubringen. Sagen Sie uns, wie das aussieht und was es mit Ihrem Kind macht.
  • Führen Sie stets Gespräche mit der zuständigen, von Veilig Thuis eingesetzten Agentur, um zu prüfen, ob und welche Unterstützung angemessen ist. Zum Beispiel ein Nachbarschaftsteam, ein Jugendarbeiter oder ein Sozialarbeiter. Dabei geht es nicht darum, gegen Sie zu arbeiten, sondern gemeinsam nach Optionen zu suchen, die hilfreich sein können.
  • Sie können es erreichen BIVKZ wenn Sie Fragen haben. Sie vertreten die Interessen von Eltern und chronisch, schwerkranken oder pflegeintensiven Kindern bei VT Notifications in den Niederlanden.
Dossiererstellung Safe at Home:
Veilig Thuis ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen Rücksprache mit den direkt Beteiligten zu halten. Wenn die Vermutungen falsch sind und keine Sicherheitsbedenken bestehen (häusliche Gewalt oder Kindesmissbrauch), wurde die Meldung widerlegt und Safe at Home wird seine Beteiligung einstellen. Es gibt dann keine weiteren Schritte. Der Meldende wird darüber informiert, ob die Meldung bearbeitet wird oder nicht. Wenn Safe at Home selbst in Gespräche mit der Familie oder dem Haushalt einsteigt, gibt Safe at Home dem Reporter am Ende seiner Beteiligung immer eine Rückmeldung. Die Datei wird aufbewahrt, es sei denn, es erfolgt eine aktive Anfrage zur Vernichtung der Datei. Bei späteren Meldungen prüfen wir immer, ob bereits eine Datei vorhanden ist. Liegt eine Akte vor und wurde die Meldung widerlegt und wurden daraufhin keine Schritte eingeleitet, erfolgt keine weitere Untersuchung. Eine Akte wird 15 Jahre lang aufbewahrt.  

Bisher sind keine medizinischen Behandlungen bekannt, die wissenschaftlich erwiesenermaßen die Ursache von Long COVID behandeln. Eine paramedizinische Genesungspflege kann möglicherweise zur Genesung und Linderung von Beschwerden beitragen. Für Kinder stehen (Kinder-)Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Diätetik und psychologische Beratung zur Auswahl. Es wird dringend empfohlen, mit Gesundheitsdienstleistern zusammenzuarbeiten, die über Kenntnisse zu Long COVID verfügen.

  • Es gibt Kinder mit Long-COVID, die Probleme haben PEM of Töpfe wo ein allmählicher Aufbau nicht möglich ist. Anstrengung führt zu einer Verschlimmerung der Beschwerden.
  • Die stark beeinträchtigenden Einschränkungen durch körperliche Beschwerden können zu psychischen Beschwerden führen, nicht umgekehrt.
Dem Jugendarzt, dem Hausarzt und dem Kinderarzt kann eine zusätzliche Rolle zugewiesen werden, um festzustellen, in welchen Bereichen neben der Unterstützung in der Schule Unterstützung erforderlich ist. Auch ein (Kinder-)Rehabilitationsarzt kommt in Frage. Es gibt eine Reihe von Studien, in denen Long-COVID-Beschwerden bei Kindern und Jugendlichen auf unterschiedliche Weise untersucht werden.

Bei Fragen zu psychischen und sozialen Problemen:

  • Digitaler Hilfeleitfaden: weist den Weg zu psychologischen und sozialen Problemen in verschiedenen Bereichen, zu denen Fragen auftauchen, darunter:
    • Brauchen Sie ein offenes Ohr
    • Hilfe bei persönlichen Problemen
    • Sinnvolles Wohnen und soziale Hilfe
  • Jugendgesundheitsversorgung (JGZ): Innerhalb einer Kommune kümmert sich das JGZ um die Gesundheit, Entwicklung und das Wachstum Ihres Kindes. Hier erhalten Sie kostenlose Beratung, Informationen, medizinische Grundversorgung und Unterstützung beim Erwachsenwerden und der Kindererziehung. Dazu gehören auch das Beratungsbüro für Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren und die GGD Youth Health Care für Kinder im Alter von 4 bis 18 Jahren.
  • Zentrum für Jugend und Familie (CJG): bietet Hilfe und Rat bei Erziehungsfragen. Es ist ein Ort, an den sich Eltern, Kinder und Fachkräfte mit Fragen rund um Gesundheit, Erwachsenwerden und Kindererziehung wenden können.
  • Jugendhilfeonline: Hier finden Sie über 20 Helplines, die Ihnen schnellen, anonymen und kostenlosen Support bieten. Per Chat, Telefon oder E-Mail. Zuverlässig und professionell.
  • Geistig vital: (Teil von das Trimbos-Institut) informiert über psychische Gesundheit, bietet Übungen an und hilft bei der Suche nach Hilfe.

Bei Fragen zur Bildungsförderung:

  • Netzwerk Ziezon: Unterstützung kranker Kinder in der Bildung. Darüber hinaus bietet das Netzwerk viel Wissen und Informationen für Eltern, Lehrer, Schulträger und Partnerschaften.
  • Eltern & Bildung: Informationen zum Thema Bildung und mehr für Eltern mit schulpflichtigen Kindern.
  • Partnerschaft für angemessene Bildung: Informationen über eine angemessene Ausbildung, die Arbeitsweise und weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit schulpflichtigen Kindern.
  • Carefree Foundation zur Schule – praktische Tipps: maßgeschneiderte Lösungen in der Schule für Schüler (Primarstufe/Sekundarstufe) und Studierende (berufliche Mittelstufe) mit einer chronischen Erkrankung. Hier ist einer Gids mit Tipps zum Treffen praktischer Vereinbarungen mit der Schule.
  • Carefree Foundation zur Schule – Fernunterricht: Möglichkeiten des Fernunterrichts für Schüler/Studenten, die nur für eine begrenzte Stundenzahl an der Schule/Ausbildung teilnehmen können. Sofort Roadmap für Studierende, für die ein Fernstudium eine gute Lösung sein könnte.
  • OZL – Bildungsunterstützung für kranke Studierende: Suche nach Möglichkeiten, kranken Schülern die richtige Form der Bildung zu bieten. Regionale Betreuung: Bildungsunterstützung in Gelderland, Brabant und Limburg.
  • Bildungsberater: Wenn Eltern einen Streit mit der Grundversorgungseinrichtung (Partnerschaft) haben, können sie sich an einen Erziehungsberater wenden. Diese Person vertritt die Interessen des Kindes und führt Gespräche mit Eltern, Schule, Gemeinde und/oder Partnerschaft, um nach Lösungen und angemessener Betreuung zu suchen.
  • NJI-Pädagogische Betreuungsvereinbarung: Insbesondere für Kinder, die erzieherische und pflegerische Unterstützung benötigen, gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Bildung und Jugendhilfe und Eltern. Die Entwicklung des Kindes in der Schule steht im Mittelpunkt. Bildungs- und Betreuungsangebote gibt es für einzelne Kinder und für Gruppen von Kindern.

Bei Fragen zur Entwicklungsunterstützung:

  • Jugendbetreuung nach dem Jugendgesetz: Für Kinder und Jugendliche gibt es das Jugendgesetz. Dieses Gesetz regelt nahezu die gesamte Betreuung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Hier erfahren Sie, wie Sie sich für die Jugendbetreuung bewerben und was dazu gehört. Manchmal besteht für junge Menschen auch Pflegebedarf nach dem Krankenversicherungsgesetz, dem Pflegegesetz oder dem WMO.
  • Verordnung Hilfe-Betreuung Kind: Leidet Ihr Kind an einer Krankheit, Behinderung (z. B. EMB) oder einer Entwicklungsverzögerung? Dann sind verschiedene Formen der Hilfe und Unterstützung möglich. Siehe auch: Regulierungshilfe-Wmo-Jugend.
  • Wlz kümmert sich um die Jugend: Das Pflegegesetz regelt die Pflege von Menschen, die lebenslange und lebenslange Unterstützung benötigen, zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Auch Kinder und Jugendliche können Wlz-Betreuung erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Integrierte Frühförderung: bei Fragen zu Entwicklungsverzögerungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten bei Kleinkindern bis 8 Jahren.

Registrieren Sie sich beim C-Support

Ja, es gibt immer eine Wartezeit, diese kann variieren. Schauen Sie auf dieser Seite nach aktuelle Wartezeiten.

Sie können sich bei C-support anmelden, wenn Sie drei Monate oder länger nach Ihrer Corona-Infektion immer noch Beschwerden haben. Diese Beschwerden sind sehr unterschiedlich. Manche Menschen sind besonders müde oder können sich nicht gut konzentrieren. Aber auch körperliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Gelenkschmerzen und Atemnot kommen häufig vor. Oder psychische Beschwerden wie Angst und Traurigkeit. Wir sehen auch Probleme am Arbeitsplatz, etwa weil Menschen zu schnell wieder an ihren Arbeitsplatz müssen. Oder gerade weil sie seit einem Jahr oder länger krank sind und deshalb in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wir prüfen alle Konsequenzen Ihrer Beschwerden. Und was es braucht, um Ihre Situation zu verbessern.

Nein, Sie können sich bei C-support anmelden, wenn Sie vor drei Monaten oder länger an Corona erkrankt sind und immer noch Beschwerden haben. C-Unterstützung ist speziell für diesen Personenkreis gedacht. Sie können unsere Ratschläge einsehen für: Umgang mit Corona. Die meisten Menschen erholen sich innerhalb von drei Monaten. Dies ist mit der paramedizinischen Genesungspflege möglich. Dabei handelt es sich beispielsweise um Physiotherapie, Bewegungstherapie, Ergotherapie, Diätetik und Logopädie nach einer Corona-Infektion. Lesen Sie hier mehr darüber paramedizinische Genesungspflege.

Ja, Sie können sich jederzeit bei C-support anmelden, wenn Sie drei Monate oder länger nach Ihrer Corona-Infektion immer noch Beschwerden haben.

Sie können sich bei C-support anmelden, wenn Sie vor drei Monaten oder länger an Corona erkrankt sind und immer noch Beschwerden haben. C-Unterstützung ist speziell für diesen Personenkreis gedacht.

Nein, Sie zahlen keine Kosten für die Hilfe, die Sie von C-support erhalten. Empfiehlt Ihr Nachsorgeberater Physiotherapie oder andere Behandlungen? Wenden Sie sich immer an Ihre Krankenversicherung. Dort erfahren Sie mehr über die Erstattungen, die Sie für bestimmte Behandlungen erhalten.

Solvio-Onlinedatei

Solvio funktioniert am einfachsten auf Ihrem Laptop oder PC. C-Support hat die folgenden Handbücher erstellt:

  1. Erstellen Sie ein Konto in Solvio
  2. Solvio-PC oder Laptop
  3. Solvio-Mobilgeräte
Schauen Sie sie sich an diese Seite.

Nein, Sie müssen dafür nichts bezahlen Solvio.

Möglicherweise erinnern Sie sich nicht mehr an Ihr Passwort oder Ihr Solvio-Passwort funktioniert nach einiger Zeit nicht mehr. Aufgrund seiner Sicherheitsrichtlinien fordert Solvio Sie auf, nach einem Zeitraum der Inaktivität von 6 Monaten ein neues Passwort zu erstellen. In beiden Fällen können Sie ein neues Passwort erstellen, indem Sie die folgenden Schritte ausführen:

  1. Gehe zum Solvio-Anmeldeseite und klicken Sie auf den Link „Ich kann mich nicht mehr anmelden“.
  2. Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf „Senden“.
  3. Sie erhalten eine E-Mail, in der Sie Ihr Konto zurücksetzen können.
Lesen Sie weitere Informationen zur Online-Akte in Solvio hier.

  1. Gehen Sie zur Anmeldeseite Solvio.
  2. Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein und klicken Sie auf die Schaltfläche „Anmelden“.
  3. Sie erhalten einen Bestätigungscode per E-Mail oder über eine spezielle App. Dies ist ein persönlicher Code, der Ihrem Konto zusätzliche Sicherheit bietet.
  4. Geben Sie den Bestätigungscode ein und klicken Sie auf die Schaltfläche „Bestätigen“.
Alle Informationen zur Online-Datei finden Sie in Solvio und Handbüchern hier.

Sehen Sie sich zunächst das Handbuch „Ein Konto in Solvio erstellen“ an. diese Seite auf unserer Website. Bitte beachten Sie die häufig gestellten Fragen Solvio-Website ob die Antwort auf Ihre Frage hier ist. Wenn Sie die Antwort nicht finden, wenden Sie sich bitte an den Solvio-Helpdesk: 050 210 02 55. Der Helpdesk ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Solvio-Mitarbeiter können Ihnen bei inhaltlichen Fragen nicht weiterhelfen, sie haben keinen Zugriff auf Ihre Akte. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das C-Support-Sekretariat: 0734400440. Das Sekretariat ist von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr erreichbar.

Kontaktieren Sie Ihren Nachsorgeberater, um einen neuen Link zu senden. Sie haben die Telefonnummer Ihres Nachsorgeberaters nicht mehr? Dann rufen Sie das Sekretariat an (werktags). 073 4400 440, sie werden dich verbinden.

Persönlicher Übersichtsfragebogen

Als Teilnehmer der Multi-Year-Long-COVID-Studie erhalten Sie ein Jahr nach Abschluss der 2e Fragebogen eine Einladung zum neuen Fragebogen. Wenn Sie letztes Jahr im März teilgenommen haben, wird es mehr als ein Jahr dauern. Die ersten Einladungen zum Fragebogen werden Ende April verschickt.

Nach dem Ausfüllen des Fragebogens dauert es mehrere Wochen, bis die persönliche Übersicht in Solvio verfügbar ist. Wir aktualisieren derzeit die persönliche Übersicht. Sobald es fertig und in Solvio verfügbar ist, werden Sie benachrichtigt.

Ja, Sie erhalten im Laufe des Jahres 2024 eine Einladung zum persönlichen Übersichtsfragebogen. Zunächst erhalten aktuelle Teilnehmer der Multi-Year-Long-COVID-Studie eine Einladung, gefolgt von weiteren Personen, die bei C-support registriert sind.

Ja, Sie können zustimmen, dass Ihre Daten nur zur persönlichen Übersicht, zur Optimierung unserer Dienstleistungen und zum Wissensaustausch mit (Pflege-)Fachkräften verwendet werden.

Ja, Sie können Ihre Teilnahme jederzeit beenden und Ihre Einwilligung widerrufen. Senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an: Research@c-support.nu. Bitte geben Sie in der E-Mail an, dass Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Sie müssen nicht erklären, warum Sie aufhören. Die verwendeten Daten können nicht abgerufen oder vernichtet werden. Diese Daten stehen der recherchierenden Person anonym zur Verfügung.

Die Daten aus dem Fragebogen werden verwendet für:

  • Zusammenstellung Ihrer persönlichen Übersicht;
  • Erstellung durchschnittlicher persönlicher Übersichten und Zusammenfassungen für Interessenten;
  • Optimierung der C-Support-Dienste und Wissensaustausch;
  • Durchführung wissenschaftlicher Forschung in Zusammenarbeit mit anderen Parteien. Wir werden Sie hierfür gesondert um Erlaubnis bitten.

Das ist noch nicht bekannt. Wir speichern die Daten für zukünftige wissenschaftliche Forschung in Zusammenarbeit mit anderen Parteien wie Universitäten und Krankenhäusern. Dabei geht es um die Erforschung der Art und des Verlaufs von Post-COVID- oder anderen postinfektiösen Erkrankungen:

  • Forschung, die zu einer besseren Diagnose von Post-COVID- oder anderen postinfektiösen Erkrankungen führen kann;
  • Forschung, die den Verlauf von Post-COVID- oder anderen postinfektiösen Krankheiten besser vorhersagen kann;
  • Forschung, die zur Entwicklung neuer Behandlungsmethoden beitragen kann.

Nein, die Datenübermittlung erfolgt anonym; Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Kontaktdaten werden nicht weitergegeben. Eine Weitergabe Ihrer anonymisierten Daten erfolgt nur nach Ihrer Einwilligung.

  • Sie können den Fragebogen in Teilen ausfüllen. Speichern Sie die Ergebnisse nach einigen Fragen und fahren Sie zu einem späteren Zeitpunkt fort. Über den Link aus der Einladung gelangen Sie zurück zum Fragebogen. Machen Sie dort weiter, wo Sie aufgehört haben.
  • Bitten Sie jemanden, die Fragen zu lesen und Ihre Antworten für Sie einzutragen.

Ja, das ist möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, einen Laptop oder PC zu verwenden. Benutzen Sie vorzugsweise Google Chrome.

Mehrjährige C-Unterstützung für die Long-COVID-Forschung

Sie können an dieser Studie nicht mehr teilnehmen.    

Nein, das ist nicht mehr möglich. Nur Personen, die im ersten Jahr der Studie teilgenommen haben, konnten im zweiten Jahr teilnehmen.

Ja, für Patienten besteht die Recherche lediglich aus dem Ausfüllen eines Fragebogens. Nachdem Sie dies abgeschlossen haben, erhalten Sie eine persönliche Übersicht über Ihre eigenen Ergebnisse.

  • Ja, Jugendliche ab 16 Jahren können den Fragebogen selbst ausfüllen.
  • Für Kinder unter 16 Jahren füllen Sie als Eltern den Fragebogen aus.

Eine halbe Stunde nachdem Sie den Fragebogen ausgefüllt haben, erhalten Sie automatisch eine Nachricht, dass Ihre Übersicht in Ihrer Online-Datei in Solvio bereitsteht. Wie finden Sie Ihre persönliche Übersicht in Solvio?

  1. Einloggen in Solvio
  2. Gehen Sie zu „Meine Dateien“
  3. Klicken Sie auf Ihren Namen (siehe Kreis im Bild unten: Der graue Balken sieht nicht „anklickbar“ aus, ist es aber).
  4. Gehen Sie zu „Dokumente und Anhänge“
  5. Laden Sie die Datei „Persönliche Übersicht“ herunter
Oder schauen Sie sich die umfangreiche Version an Handleiding. Außer Ihnen haben nur autorisierte Mitarbeiter, darunter auch Ihr Nachsorgeberater, Zugriff auf Ihre persönliche Übersicht. ACHTUNG: Benutzen Sie einen Laptop oder PC!

Gehen Sie zur persönlichen Übersicht in Solvio

  1. Klicken Sie auf „Herunterladen“.
  2. Wählen Sie unter „Drucken“ -> Ziel „Als PDF speichern“.
  3. Speichern Sie das Dokument auf der Festplatte oder einem externen Laufwerk, um es von dort aus zu drucken
  4. Bitte beachten Sie: Merken/Notieren Sie sich, wo die Datei auf dem Computer gespeichert ist, damit Sie das Dokument zum Drucken finden können.

Nein, die Studie ist leider nicht für Personen geeignet, die nach der Impfung langanhaltende Beschwerden haben. Der Fragebogen wurde für Menschen mit Langzeitbeschwerden nach einer COVID-19-Infektion entwickelt.

(Pflege-)Fachkräfte

Ja. Es gibt einen Broschüre in einfacher Sprache und da ist einer Plakat in einfacher Sprache verfügbar. Außerdem wurde eine Animation erstellt, in der die Informationen erklärt werden, die denen aus der Broschüre entsprechen. Sie können dies über tun Diesen Link zum Anschauen. Es erklärt, was Long COVID / Post-COVID ist. Was für Beschwerden haben die meisten Menschen? Wofür sich jemand an C-support und PostCovid NL wenden kann und was sie für einen Patienten tun können.

Ja. Es gibt Informationen in 11 verschiedenen Sprachen darüber, was Long COVID/Post-COVID ist. Was für Beschwerden haben die meisten Menschen? Dafür kann sich jemand an C-Support und PostCovid NL wenden. Und was sie für einen Patienten tun können. Das ist soweit www.c-support.nu/talen. Es gibt auch ein Toolkit mit Materialien für Nicht-Niederländisch-Sprecher und Menschen mit geringen Lese- und Schreibkenntnissen. Das ist hier: www.c-support.nu/toolkit-voor-communication-in-multiple-linguals/ Auf Wunsch setzt der C-Support ein Dolmetschertelefon ein, wenn Kontakt zu einer fremdsprachigen Person besteht.

Wir stehen in Kontakt mit einer Reihe von akademischen Krankenhäusern bezüglich der dort durchgeführten wissenschaftlichen Forschung. Unsere medizinischen Berater werden bei Bedarf auch Kontakt zu den Ärzten im Krankenhaus aufnehmen. Dies geschieht immer in Absprache mit dem Patienten.

C-support führt selbst keine Forschung durch. Wir haben eine beratende Funktion. Auf diese Weise regen wir die Erforschung (der Folgen) von COVID-19 an. Und wir prüfen Forschungsanträge, zum Beispiel für ZonMw.

Ja, das ist möglich. Geben Sie es hier ein Kontakt In. Einer unserer medizinischen Berater wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Patienten können sich über unsere Website selbst bei C-support anmelden, Sie müssen sie nicht überweisen. Patienten, die mehr als drei Monate nach einer Covid-19-Infektion noch Beschwerden haben, können sich bei uns registrieren. Wir beraten Sie beispielsweise bei Fragen zu anhaltenden Beschwerden, zur Genesungspflege oder zu Problemen am Arbeitsplatz. Wir bieten keine direkte medizinische Behandlung an.

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Stellen Sie Ihre Frage direkt über unser Kontaktformular. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort von einem unserer Spezialisten.

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