Das System für Gesundheitspersonal wird wiedereröffnet
Der scheidende Minister Dijkstra hat angedeutet, dass er das Programm für Beschäftigte im Gesundheitswesen wieder öffnen möchte, sodass Beschäftigte im Gesundheitswesen, die ihren Antrag zuvor nicht rechtzeitig eingereicht haben, dies weiterhin tun können. Derzeit wird daran gearbeitet, das Bewerbungsportal dafür einzurichten. Ziel ist es, diesen Schalter im Frühjahr wieder zu öffnen.
Der Minister wurde außerdem gebeten, die einmalige Unterstützung zu erhöhen und andererseits das Programm auf eine breitere Gruppe von Beschäftigten im Gesundheitswesen auszudehnen. Eine (richtige) finanzielle Absicherung besteht weder für den Antrag noch für den hierzu eingereichten Änderungsantrag. Daher muss nach einer alternativen Deckung gesucht werden.
Auf diese Punkte wird der Minister Ende April noch einmal zurückkommen. Lesen Sie unten den Brief, den der scheidende Minister für Gesundheit, Soziales und Sport diesbezüglich an das Repräsentantenhaus geschickt hat.
Update – 26. April 2024
Mit dem Programm „Pflegekräfte mit langfristigen Post-COVID-Beschwerden“ hat die Regierung im Jahr 2023 eine einmalige Zahlung von 15.000 € pro Person an eine Gruppe von Pflegekräften mit langfristigen Post-COVID-Beschwerden gezahlt. Die Regierung möchte das Leid anerkennen, dem diese Beschäftigten im Gesundheitswesen täglich ausgesetzt sind.
Auf Aufrufe des Repräsentantenhauses und der Gesellschaft wurde beschlossen, dieses Programm auszuweiten. Der Betrag wird auf 24.010 € erhöht und die Laufzeitbegrenzung in der Regelung wird verlängert. Dies bedeutet auch, dass auch Mitarbeiter des Gesundheitswesens anspruchsberechtigt sind, die sich zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 am Arbeitsplatz krank gemeldet haben.
Das Programm „Pflegekräfte mit langfristigen Post-COVID-Beschwerden“ wird voraussichtlich zu Beginn des Sommers ein zweites Mal eröffnet. Beschäftigte im Gesundheitswesen mit längerfristigen Post-COVID-Beschwerden, die im Herbst 2 noch keinen Antrag gestellt hatten, können dies dann noch tun. Dies gilt auch für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die bisher nicht anspruchsberechtigt waren. Es wird kurzfristig klar, wann genau das System eröffnet wird und wie Beschäftigte im Gesundheitswesen einen Antrag stellen können. Selbstverständlich haben auch Beschäftigte im Gesundheitswesen, die bisher den Betrag von 2023 € erhalten haben, Anspruch auf eine Erhöhung des Betrages. Sie müssen keinen erneuten Antrag stellen.
Update – 14. Juni 2024
Die Regelung wurde angepasst und der Betrag auf 24.010 € erhöht. Neben Mitarbeitern des Gesundheitswesens, die sich zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 am Arbeitsplatz krank gemeldet haben, haben nun auch Mitarbeiter des Gesundheitswesens Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung, die sich zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 am Arbeitsplatz krank gemeldet haben. Die einmalige finanzielle Unterstützung können Sie vom 1. Juli 2024, 9.00 Uhr bis zum 23. September 2024, 12.00 Uhr beantragen.
Beschäftigte im Gesundheitswesen, die bisher den Betrag von 15.000 Euro erhalten haben, haben selbstverständlich auch Anspruch auf den höheren Betrag von 24.010 Euro. Sie müssen die finanzielle Unterstützung nicht erneut beantragen und werden automatisch benachrichtigt.
Weitere Informationen zu den genauen Anforderungen finden Sie über den unten stehenden Link zur Regelung für Beschäftigte im Gesundheitswesen.