Die Regelung für entschädigungsberechtigte Beschäftigte im Gesundheitswesen wurde angepasst. Der Betrag wurde auf 24.010 € erhöht. Neben Mitarbeitern des Gesundheitswesens, die sich zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 am Arbeitsplatz krank gemeldet haben, haben nun auch Mitarbeiter des Gesundheitswesens Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung, die sich zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 am Arbeitsplatz krank gemeldet haben. Sie können eine einmalige finanzielle Unterstützung beantragen vom 1. Juli 2024 um 9.00:23 Uhr bis 2024. September 12.00 um XNUMX:XNUMX Uhr.
Beschäftigte im Gesundheitswesen, die bisher den Betrag von 15.000 Euro erhalten haben, haben selbstverständlich auch Anspruch auf den höheren Betrag von 24.010 Euro. Sie müssen die finanzielle Unterstützung nicht erneut beantragen und werden automatisch benachrichtigt.
Nachsorgeberater von C-support können Informationen und Ratschläge zu diesem Programm geben.