08/07/2021
In den letzten 4 Monaten hat C-support mehr als 600 Berichte über Probleme mit der paramedizinischen Genesungsversorgung erhalten. C-support hat diese Berichte inventarisiert und das niederländische Gesundheitsinstitut beratend unterstützt. Unter anderem aus diesem Grund wurde das paramedizinische Genesungspflegeprogramm nun bis zum 1. August 2022* verlängert. Auch die Regeln wurden angepasst.
Erweiterungs- und Anpassungsschema
Seit dem 18. Juli 2020 gibt es eine vorübergehende paramedizinische Genesungsbetreuung für Menschen mit langanhaltenden Corona-Beschwerden. Das bedeutet, dass paramedizinische Genesungsleistungen wie Physiotherapie und Ergotherapie von der Grundversicherung vergütet werden. Diese Regelung lief zunächst bis zum 1. August 2021. Auf Anraten unter anderem von C-support wurde sie nun bis zum 1. August 2022 verlängert.
Die für die paramedizinische Genesungspflege geltenden Regeln wurden angepasst:
- Bis zu sechs Monate nach der akuten Erkrankungsphase (bisher vier Monate) können Sie eine Überweisung zur paramedizinischen Genesungsbetreuung beantragen.
- Die paramedizinische Genesungspflege dauert sechs Monate. Manchmal können Sie eine Verlängerung der Genesungspflege erhalten. Dies ist mit einer Überweisung des Facharztes möglich, in vielen Fällen mittlerweile aber auch mit einer Überweisung des Hausarztes.
- Die Verlängerung der Genesungspflege muss innerhalb von vier Monaten nach der ersten Phase der Genesungspflege beginnen. Andernfalls sind die Ergebnisse der ersten sechs Monate nicht mehr brauchbar.
- Haben Sie keinen Anspruch auf die paramedizinische Genesungspflege? Dann wird Ihnen ab sofort die normale Pflege aus dem Basispaket erstattet: Logopädie, 10 Stunden Ergotherapie und 3 Stunden Beratung durch einen Ernährungsberater. Gibt es zum Beispiel eine Zusatzversicherung für Physiotherapie? Dann erhalten Sie eine Rückerstattung aus Ihrer Zusatzversicherung.
Schauen Sie sich die Website an Gesundheitsinstitut Niederlande Weitere Informationen zum paramedizinischen Genesungspflegeprogramm finden Sie hier.
*Die Sanierungsregelung wurde nun erneut bis August 2023 verlängert. Siehe aktuellere Nachricht.