Behinderung trägt zur Unsicherheit bei
Der Rat für öffentliche Gesundheit und Gesellschaft (RVS) veröffentlichte im vergangenen Juni einen Beratungsbericht mit dem Titel (Maßgeschneiderte Arbeit bei Langzeitbeschwerden nach Covid.
Der RVS macht damit auf die Probleme aufmerksam, die Menschen mit ungeklärten Beschwerden bei der Arbeitsmarktbeteiligung und der sozialen Absicherung haben. Ein sehr dringender Bericht, nachdem es mehr als zwei Jahre nach der ersten Corona-Welle zu den ersten Entlassungen kam. Der RVS möchte Einblick in diese Probleme haben und darauf basierend Empfehlungen aussprechen. Nicht nur bei den Langzeitbeschwerden nach Covid, sondern auch bei ähnlichen Erkrankungen wie Q-Fieber und Lyme-Borreliose. Mit diesen Empfehlungen möchte RVS zur Pandemievorsorge der Niederlande für künftige Ausbrüche einer neuen (unbekannten) Infektionskrankheit beitragen.
Wiedereingliederung erschwert
Der RVS gibt an, dass die Wiedereingliederung während der Pandemie durch alle Maßnahmen wie Homeoffice erheblich erschwert wurde. Die UWV versteht Arbeitgeber. Konnten sie daher ihren Wiedereingliederungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist sie von einer Lohnsanktion (Jahresfortzahlung) nicht betroffen. Dennoch kann der Arbeitnehmer nach Ablauf der „Wartezeit“ (104 Wochen) entlassen werden. Der RVS gibt an, dass eine Verlängerung der Wiedereingliederung auf 12 Monate möglich sein sollte und der Staat die Kosten tragen solle.
WIA
Langzeitbeschwerden nach Covid sind weitgehend missverstandene Beschwerden nach einer unbekannten Erkrankung. Diese Beschwerden sind schwer zu objektivieren. Aus Sicht des RVS besteht hierdurch die Gefahr einer subjektiven Beurteilung durch die Kassenärzte. Dies hängt zum Teil von der persönlichen Meinung des Versicherungsarztes über die betreffende Erkrankung ab. Dies führt dazu, dass Menschen in ähnlichen Situationen nicht gleich beurteilt werden. Dieses Phänomen gibt es auch bei anderen Erkrankungen wie ME/CFS und Langzeitbeschwerden nach Q-Fieber. Der RVS befürwortet die Einrichtung temporärer, spezialisierter Teams am UWV für solche missverstandenen, neuen Bedingungen. Diese Teams sammeln Wissen und teilen es dann mit Kollegen. Die große Gruppe von Menschen mit Langzeitbeschwerden nach Covid bietet eine hervorragende Gelegenheit, diese Qualitätsverbesserung auch mit Blick auf die Zukunft vorzunehmen. Schließlich sei es nicht der erste und sicher auch nicht der letzte Zustand mit schwer objektivierbaren Beschwerden, so der RVS.
Unabhängiger Streitbeilegungsausschuss
Wenn der Arbeitnehmer mit den Schlussfolgerungen des WIA nicht einverstanden ist, kann er einen Antrag auf erneute Prüfung beim UWV stellen. Dieser Antrag wird dann von einer speziellen Abteilung „Einspruch und Berufung“ der UWV geprüft. Der nächste Schritt ist der Gang zum Gericht und schließlich zum Central Appeals Tribunal. Laut RVS stellt dies eine große Hürde dar, auch in Form hoher Kosten. Darüber hinaus tragen Klagen sicherlich nicht zur Erholung bei. Zudem scheinen die Erfolgsaussichten für den Mitarbeiter sehr gering zu sein. Der RVS befürwortet daher eine unabhängige Schlichtungsstelle. Eine solche unabhängige Schlichtungsstelle kann auch für Selbständige mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zugänglich sein.
Besondere Aufmerksamkeit
Der RVS erfordert besondere Aufmerksamkeit für Selbstständige und Beschäftigte im Gesundheitswesen. Die letztgenannte Gruppe hat ihre Arbeit an vorderster Front der Pandemie oft aus der Not und ungeschützt gemacht und ist nun für längere Zeit arbeitslos und wird entlassen, mit allen finanziellen und sozialen Konsequenzen, die das mit sich bringt. Hier sei Großzügigkeit gefragt, sagt der RVS.
Verschiedene Beiräte haben bereits festgestellt, dass der Arbeitsmarkt nicht zukunftssicher sei und zu einer „Flexibilisierung“ führe. Die Arbeitsregulierungskommission empfahl unter anderem eine obligatorische Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Arbeitnehmer und eine attraktivere Gestaltung nachhaltiger Arbeitsverhältnisse. Laut RVS verdeutlicht die Gruppe der Selbstständigen und Leiharbeiter mit Langzeitbeschwerden nach Covid die Notwendigkeit einer Reform des Arbeitsmarktes.
Investition in die Zukunft
RVS ist der Ansicht, dass die empfohlenen Maßnahmen als Investition in die Zukunft betrachtet werden sollten. Sobald Menschen den Arbeitsmarkt verlassen haben, wird es viel mehr Geld und Energie kosten, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen. Wenn nun Menschen mit (chronischen) Beschwerden großzügig für (geeignete) Arbeiten übernommen werden, werden die Ergebnisse letztendlich größer sein. Und trägt damit zur Lebensqualität vieler Menschen mit einer chronischen, oft unbekannten Erkrankung bei.
Lesen Sie den vollständigen Bericht, der in Absprache mit vielen Parteien, einschließlich C-Support, erstellt wurde.