Ab dem 1. Februar 2025 können sich auch Kinder mit einer Post-COVID-Erkrankung über ihren Hausarzt für ein Expertisezentrum anmelden. Anhand festgelegter Kriterien wird beurteilt, ob ein Kind für die Registrierung in Frage kommt. Die genauen Zulassungskriterien lauten wie folgt:
- Die Beschwerden seien Folge einer Corona-Infektion.
- Seit mindestens sechs Monaten gibt es Beschwerden, die mit der Zeit nach COVID übereinstimmen.
- Es kommt zu einer Funktionsminderung.
- Die Post-COVID-Beschwerden müssen im Zuge einer Corona-Infektion entstanden sein und dürfen keine Beschwerden über eine bereits vor der Corona-Infektion bestehende Erkrankung sein.
- Ein Behandlungsplan (Physiotherapie oder Ergotherapie) wurde bereits durchgeführt oder dieser war aufgrund der Schwere der Beschwerden nicht möglich.
Dass nun auch Spezialkliniken für Kinder eröffnet werden, erachten wir als gute Nachricht. Eine Gruppe von Kindern leidet nach einer COVID-Infektion an langfristigen, schweren Symptomen, die ihre Lebensqualität, ihre sozialen Interaktionen und ihre Teilnahme an der Schule stark beeinträchtigen. Der Aufbau dieser Zentren ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung der Kinder zu verbessern und gleichzeitig mehr Erkenntnisse über die Zeit nach COVID bei Kindern zu gewinnen.
Die Behandlung von Kindern erfordert einen Ansatz, der auf ihr Wachstum und ihre Entwicklung zugeschnitten ist. Der Behandlungsplan wird kindgerecht und unter Berücksichtigung aller Aspekte erstellt. Darüber hinaus wird in Absprache mit verschiedenen Fachärzten, darunter auch Kinderärzten, im Rahmen einer fachübergreifenden Sprechstunde eine maßgeschneiderte und symptomorientierte Behandlung in den Behandlungsplan aufgenommen.
C-support hofft, dass möglichst vielen Kindern mit Post-COVID kurzfristig geholfen werden kann. C-support unterstützt Patienten weiterhin im biomedizinischen, psycho- und sozialen Bereich, unabhängig von der Dauer ihrer Erkrankung und der Schwere ihrer Beschwerden.