Die sogenannte paramedizinische Genesungsversorgung für Patienten mit Langzeitbeschwerden nach COVID-19 (Post-COVID) verschwindet ab dem 1. Juli 2024 aus der Grundversicherung. Das niederländische Gesundheitsinstitut (ZIN) kam nach Untersuchungen zu dem Schluss, dass die Therapiekombination für diese Patientengruppe nicht ausreichend nachweislich wirksam ist. Das Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport hat eine Übergangsregelung bis Ende 2024 zugesagt. Dies bedeutet, dass jeder, der jetzt diese Genesungsversorgung erhält, seine Behandlung abschließen kann.
Bedingte Zulassung
Eine große Gruppe von Patienten hatte nach einer COVID-19-Infektion Langzeitbeschwerden, für die keine Behandlung verfügbar war (und ist). Damals bat das Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport das Gesundheitsinstitut der Niederlande um Rat zu den verfügbaren Optionen, um diesen Patienten die richtige paramedizinische (Nach-)Versorgung am richtigen Ort zu bieten. Die erste multidisziplinäre paramedizinische Genesungsversorgung nach COVID-19 wurde von den Parteien im Jahr 2020 als die beste Option angesehen, die zur Genesung beitragen könnte, aber das Wissen darüber war begrenzt.
Nur Leistungen, die wirklich funktionieren, sollten Teil der Grundversicherung sein. Solange dieser Nachweis nicht vorliegt, kann der Minister für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport (VWS) beschließen, die Pflegeleistungen vorübergehend aus dem Basispaket zu erstatten. Die einzige Möglichkeit, diese Leistungen im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (Zvw) zu erstatten, war die „Zulassungsvorbehaltsregelung“. Dies ermöglichte es dem Minister für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport, diese Pflege vorübergehend in das Basispaket aufzunehmen, unter der Bedingung, dass wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirksamkeit dieser Pflege durchgeführt werden. Auf diese Weise wurde untersucht, ob diese Pflege tatsächlich wirksam ist und dauerhaft aus dem Basispaket erstattet werden kann.
Der Minister hat beschlossen, ab dem 18. Juli 2020 die multidisziplinäre paramedizinische Genesungsversorgung der ersten Wahl unter Auflagen in das Basispaket für anhaltende Beschwerden und Einschränkungen nach COVID-19 aufzunehmen. Die bedingte Zulassung lief zunächst bis zum 1. August 2021, wurde jedoch mehrfach bis schließlich zum 1. Januar 2025 verlängert.
Forschung
Das Zorginstituut begann so schnell wie möglich mit einer Beobachtungsstudie, einer Studie ohne Vergleichsgruppe. Um zu beurteilen, ob die Wirksamkeit der Pflege ausreichend nachgewiesen ist, wurde zunächst eine Literaturrecherche durchgeführt. Diese Suche ergab keine relevanten Studien zur Beantwortung der Frage, ob eine multidisziplinäre paramedizinische Erstbehandlung zur Genesung bei anhaltenden Beschwerden und Einschränkungen im Vergleich zu keiner Behandlung wirksam ist.
Die VT-Studie zur primären multidisziplinären paramedizinischen Genesungsversorgung (ParaCOV-Studie) wurde verfügbar und zeigt positive Veränderungen in der Teilnahme, Lebensqualität, Müdigkeit und körperlichen Funktionsfähigkeit bei Post-COVID-Patienten. Basierend auf dieser Studie konnte jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass diese positiven Veränderungen das Ergebnis der Intervention waren.
Daher wurde, teilweise auf Anraten des Wissenschaftlichen Beirats (WAR), beschlossen, die Vergleichsstudie abzuwarten, in der die Patienten, die an der VT-Studie teilnahmen, mit Patienten ohne diese Versorgung verglichen wurden. Die Vergleichsstudie zeigt, dass sich Patienten, die keine paramedizinische Genesungsbetreuung erhalten, in den Bereichen körperliche Funktionsfähigkeit, Lebensqualität, Teilhabe und Müdigkeit in etwa gleichem Maße verbessern. Daher ist es sehr ungewiss, ob die in der VT-Forschung festgestellten Verbesserungen das Ergebnis einer multidisziplinären paramedizinischen Erstbehandlung zur Genesung oder der natürliche Verlauf der Erkrankung sind.
Abschluss Buddhistische sprüche
Das niederländische Gesundheitsinstitut kommt daher zu dem Schluss, dass der Mehrwert der Behandlungen nicht nachgewiesen wurde, was bedeutet, dass diese Behandlungen nicht aus der Grundkrankenversicherung erstattet werden können.
Vielversprechende Betreuung
Das niederländische Gesundheitsinstitut fördert die weitere Erforschung der Wirksamkeit möglicher Behandlungen für Patienten mit Post-COVID und ist an der Gestaltung spezifischer Post-COVID-Kliniken in Kombination mit wissenschaftlicher Forschung beteiligt, um zu einer geeigneten Behandlung für Post-COVID-COVID-Patienten zu gelangen.
Übergangsregelung des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport
- Im Rahmen der Übergangsregelung können auch Patienten, die sich derzeit in paramedizinischer Behandlung befinden, diese absolvieren. Aufgrund dieser Übergangsregelung können Patienten, die vor dem 1. Juli 2024 im ersten oder zweiten Semester mit einem Behandlungsprogramm begonnen haben, ihr Semester beenden.
- Die Behandlungsprozesse dauern maximal 6 Monate und die Übergangsregelung läuft daher bis Ende dieses Jahres.
- Ein Beginn einer ersten und eventuell zweiten Amtszeit nach dem 1. Juli 2024 ist nicht möglich.
- Die monodisziplinäre paramedizinische Versorgung, wie sie derzeit im Basispaket enthalten ist, kann unverändert weiter erstattet werden. Genauer gesagt sind dies 3 Stunden Diätetik, 10 Stunden Ergotherapie und Logopädie ohne Höchstgrenze pro Jahr.
- Physio- und Bewegungstherapie ist nicht mehr im Basispaket enthalten und kann nur in bestimmten Situationen ab der 21. Behandlung erstattet werden. Eine Zusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen.
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