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Meldekodex für Kindesmissbrauch und häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch entstehen meist aus Ohnmacht oder Überlastung. In den meisten Fällen ist es nicht beabsichtigt. Es muss auch nicht zu Hause stattfinden. Gewalt oder Missbrauch beeinträchtigen die Integrität einer Person. Es stört ein gesundes Wachstum und eine gesunde Entwicklung und kann zu dauerhaften physischen und psychischen Schäden führen. Aus diesem Grund wurde das Meldekodex-Gesetz umgesetzt.

Das Meldeordnungsgesetz ist seit dem 01. Juli 2013 in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Mitarbeiter, die bei C-support arbeiten, bei Verdacht auf häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch die Meldeordnung zu nutzen. Innerhalb von C-support wurde die Entscheidung getroffen, dass jeder, der direkten Kontakt mit Patienten hat, in Übereinstimmung mit dem Meldekodex handelt.

Was ist der Meldekodex für Kindesmissbrauch und häusliche Gewalt?

Der Meldekodex ist ein Stufenplan, der umsichtiges Handeln bei Verdachtsfällen unterstützt. Das Handeln gemäß der Meldeordnung stellt keine Meldepflicht dar, sondern ist eine Arbeitsweise und fördert die Fürsorge und Zusammenarbeit zwischen Fachkräften, sodass Anzeichen häuslicher Gewalt und/oder Kindesmissbrauch frühzeitig erkannt werden. Ziel dieser Früherkennung ist es, häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch zu verhindern.

Bericht

Wie jede andere Berufsorganisation, die mit Kindern und Erwachsenen arbeitet, achten auch die Mitarbeiter von C-Support auf Anzeichen häuslicher Gewalt und Kindesmissbrauch. In folgenden Fällen ist eine Meldung eines Verdachts auf häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch erforderlich:

  • In allen Fällen akuter Unsicherheit und/oder struktureller Unsicherheit;
  • In allen anderen Fällen, in denen die Fachkraft der Ansicht ist, dass sie aufgrund ihrer Kompetenzen, ihrer Verantwortung und ihrer beruflichen Grenzen bei häuslicher Gewalt (Gefahr) und/oder Kindesmissbrauch nicht ausreichend wirksame Hilfe leisten oder organisieren kann;
  • Wenn eine Fachkraft, die Hilfe anbietet oder organisiert, um die Betroffenen vor der Gefahr häuslicher Gewalt und/oder Kindesmissbrauch zu schützen, feststellt, dass die Unsicherheit nicht aufhört oder sich wiederholt.

Protokoll

Innerhalb der C-Unterstützung wurde ein Protokoll erstellt, das festlegt, wer wann welche Maßnahmen ergreift, wenn ein Verdacht auf häusliche Gewalt oder Kindesmissbrauch besteht. Alle Mitarbeiter innerhalb des C-Supports, die direkten Patientenkontakt haben, handeln nach diesem Protokoll. Wenn ein Mitarbeiter dies vermutet, werden die folgenden fünf Schritte aus dem Meldekodex befolgt:

  1. Identifizieren Sie Anzeichen häuslicher Gewalt und Kindesmissbrauch. Die Kinderprüfung ist Teil dieses Schrittes.
  2. Konsultieren Sie einen Kollegen oder internen Aufmerksamkeitsbeauftragten. Wenden Sie sich bei Bedarf an Veilig Thuis: die Beratungsstelle für häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch.
  3. Sprechen Sie mit den beteiligten Personen, dem Klienten und/oder den Eltern/Angehörigen.
  4. Wägen Sie Art und Schwere der häuslichen Gewalt und/oder des Kindesmissbrauchs ab. Im Zweifelsfall wenden Sie sich immer an Veilig Thuis.
  5. Treffen Sie eine Entscheidung. Ist eine Berichterstattung erforderlich? Oder ist es (auch) möglich, Hilfe zu leisten oder zu organisieren?

Weitere Informationen zum Reporting Code Act finden Sie auf der Website der Regierung: meldecode.nl

Was passiert, wenn eine Meldung an Veilig Thuis erfolgt?

Veilig Thuis ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen Rücksprache mit den direkt Beteiligten zu halten. Bei jeder Meldung beurteilt sie zunächst die Sicherheit der Familien- oder Haushaltsmitglieder. Entscheidet Veilig Thuis aufgrund der Beurteilung, dass möglicherweise Hilfe benötigt wird, prüft sie, ob sie die Meldung an einen örtlichen Pflegedienstleister weiterleiten kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird Veilig Thuis dies mit der Familie oder dem Haushalt besprechen. Beispielsweise kann ein Pfleger vorbeikommen, um über die Probleme zu sprechen oder zu untersuchen, was vor sich geht. Sie können beispielsweise die Hilfe Ihres eigenen Hausarztes, des Zentrums für Jugend und Familie oder eines Familiencoaches in Anspruch nehmen.

Wenn die Vermutungen falsch sind und keine Sicherheitsbedenken bestehen (häusliche Gewalt oder Kindesmissbrauch), wurde die Meldung widerlegt und Safe at Home wird seine Beteiligung einstellen. Es gibt dann keine weiteren Schritte. Weitere Informationen finden Sie unter: 'Wie funktioniert Safe at Home?.

Wenn C-Support Bedenken hinsichtlich Ihrer Sicherheit oder der Ihres Partners oder Ihrer Familienangehörigen hat, kann eine Meldung an Veilig Thuis erfolgen. Diese Meldung, die über das Protokoll des Reporting Code Act erfolgt, ist unabhängig von der weiteren Unterstützung durch C-Support. Damit Sie unsere Dienste weiterhin nutzen können.

Was können Sie selbst tun?

Sie können sich an Veilig Thuis wenden, wenn Sie in häusliche Gewalt oder Kindesmissbrauch verwickelt sind. Oder wenn Sie sich Sorgen um andere machen. Sie werden von einem fachkundigen Mitarbeiter kontaktiert, der sich Ihre Geschichte aufmerksam anhört und Ihnen Ratschläge gibt. Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Safe at Home richtet sich an alle, die mit häuslicher Gewalt oder Kindesmissbrauch zu tun haben. Sie sind 24 Stunden am Tag über die kostenlose Telefonnummer 0800 – 2000 erreichbar.