Während der Haushaltsdiskussion des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport am 24. und 25. Januar legte Abgeordneter Bushoff einen Änderungsantrag für ein Pilotprojekt mit Post-COVID-Ambulanzen vor. Er legte außerdem einen Änderungsantrag zu zusätzlichen Ressourcen für Post-COVID-Gesundheitspersonal vor. Eine Änderung ist ein Antrag auf Anpassung des Budgets. Über beide Änderungsanträge wird am 15. Februar abgestimmt.
Bushoff hat in seinem Änderung zu den Post-COVID-Kliniken schlug vor, 27 Millionen für ein Pilotprojekt mit Post-COVID-Kliniken freizugeben. Der Minister hat angedeutet, dass er den Wunsch inhaltlich verstehe. Schließlich möchten wir alle, dass Post-COVID-Patienten eine angemessene Versorgung erhalten. Sie hat jedoch eine Reihe von Vorbehalten gegen die Änderung. Sie weist darauf hin, dass es dem Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport nicht um die Organisation des Gesundheitswesens geht. Das liegt an der Gesundheitsversorgung selbst. Darüber hinaus ist die Dauer des Pilotprojekts (2 Jahre) aus Sicht des Ministers zu kurz. Das Argument ist, dass Forschung, bei der Patienten im Rahmen dieser Forschung betreut werden, mehr Zeit in Anspruch nimmt. Sie weist auch darauf hin, dass die Berichterstattung des Pilotfilms nicht ganz korrekt sei. Der Schwerpunkt der Änderung liegt auf der Verwendung der Jahresendmarge. Dies kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht behauptet werden. Im Rahmen der Debatte teilte die Ministerin dem Plenum auch mit, dass bereits Ende Februar ein Arbeitstreffen mit verschiedenen Beteiligten geplant sei, um gemeinsam zu prüfen, wie Kliniken gestaltet werden können. Aus diesen Gründen hat der Minister dem Repräsentantenhaus von dieser Änderung abgeraten.
In Bushoffs Änderungsantrag zu zusätzliche Ressourcen für Gesundheitspersonal Er fordert, die Zielgruppe des Vorhabens zu erweitern. Anschließend wies der Minister darauf hin, dass ein System aus rechtlicher Sicht nur dann eingesetzt werden könne, wenn die Definition der Zielgruppe auf objektiven Kriterien beruhe. Diese objektiven Kriterien existieren nur für die erste Welle der COVID-19-Pandemie in den Niederlanden. Darüber hinaus ist der Minister der Meinung, dass auch die Berichterstattung über diese Novelle nicht ganz korrekt ist. Auch hier lag der Fokus auf der Nutzung der Jahresendmarge. Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht behauptet werden. Aus diesen Gründen riet der Minister auch dem Repräsentantenhaus von dieser Änderung ab.
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Das Repräsentantenhaus wird am 15. Februar über beide Änderungsanträge abstimmen.