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Paramedizinische Genesungspflege

Ab dem 18. Juli 2020 gibt es eine befristete Regelung zur paramedizinischen Genesungsbetreuung für Menschen mit langanhaltenden Corona-Beschwerden. Diese wird von der Grundversicherung unter Bezahlung der Selbstbeteiligung erstattet. Diese Genesungspflege kann aus Physiotherapie, Bewegungstherapie, Ergotherapie, Diätetik und Logopädie bestehen. Das Genesungspflegeprogramm wurde mehrfach erweitert. Ab dem 1. Juli 2024 werden Neufahrten nicht mehr erstattet. Laufende Prozesse werden bis zum 1. Januar 2025 erstattet.