Die Anordnung Beschäftigte im Gesundheitswesen mit langfristigen Post-COVID-Beschwerden Der Schwerpunkt liegt auf Beschäftigten im Gesundheitswesen, die während der ersten Welle der COVID-19-Pandemie mit COVID-19 infiziert waren und seither langfristige Post-COVID-Beschwerden haben. Diese Beschwerden haben erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit und das Privatleben dieser Beschäftigten im Gesundheitswesen. Sie sind teilweise nicht mehr in der Lage, ihre eigene Arbeit als Gesundheitsfachkraft (vollständig) zu erledigen. Für diese spezielle Gruppe von Gesundheitsfachkräften steht eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 15.000 € zur Verfügung. Sie können eine einmalige finanzielle Unterstützung beantragen bei 25. September 2023 bis 23. Oktober 2023.
Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte im Gesundheitswesen, die während der ersten Welle der COVID-19-Pandemie (1. März 2020 bis 30. Juni 2020) erkrankt sind. Dies betrifft Beschäftigte im Gesundheitswesen, die während ihrer Arbeit häufig und intensiv COVID-19-Patienten betreut haben und/oder während ihrer Arbeit eng in diese Pflege eingebunden waren und nun seit mehr als 2 Jahren langfristige Post-COVID-Beschwerden haben und, Dadurch können sie ihre Arbeit nicht mehr (vollständig) ausführen.
Bedingungen:
- In der ersten Welle haben Sie für einen Gesundheitsdienstleister in einem der folgenden Bereiche gearbeitet oder waren dort tätig:
- die Pflege- und Pflegeheime, einschließlich Primary Care Accommodation (ELV) und geriatrische Rehabilitationspflege (GRZ)
- die (Universitäts-)Krankenhäuser
- Behindertenpflege
- die Bezirkskrankenpflege
- Mutterschaftsbetreuung
- Krankenwagenversorgung
- intramurale Jugendbetreuung
- die gerichtlichen Institutionen (nur medizinische, BIG-registriertes Personal)
- intramurale psychische Gesundheitsversorgung
- allgemeinärztliche Betreuung
- In der ersten Welle haben Sie Patienten mit COVID-19 häufig und intensiv bei einem Gesundheitsdienstleister betreut oder waren eng in diese Pflege eingebunden.
- In der ersten Welle haben Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber krank gemeldet.
- Sie haben langfristige Post-COVID-Beschwerden entwickelt, die vor dem 1. Juni 2023 von einem Arzt diagnostiziert wurden.
- Seit der Krankmeldung in der ersten Welle sind Sie seit mindestens 2 Jahren mit langfristigen Post-COVID-Beschwerden erkrankt und können nach diesen 2 Jahren (auch 104-wöchige Wartefrist genannt) nicht mehr (vollständig) leistungsfähig sein Ihre eigene Arbeit als Mitarbeiter im Gesundheitswesen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für die Beantragung einer finanziellen Unterstützung finden Sie auf der Website DUS-I-Website. Bei Fragen können sich Mitarbeiter des Gesundheitswesens unter der Telefonnummer 070-3405566 an das Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport wenden.
Verbesserungen:
Der angekündigte Plan wurde am 1. September 2023 im Repräsentantenhaus diskutiert und es fand eine Internet-Konsultationsrunde statt, in der die Menschen auf den vorgeschlagenen Plan reagieren konnten. Laut Minister Helder hat dies zu einer Reihe von Verbesserungen geführt:
- Zunächst wurde der Anwendungsbereich des Systems dahingehend angepasst, dass auch Arbeitnehmer im Gesundheitswesen, die eine negative WIA-Entscheidung mit der Begründung erhalten haben, dass sie mehr als 65 % des vor der Krankheit erzielten Lohns verdienen können, Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben können .
- Darüber hinaus wurde die Regelung für den Antragsteller an einigen Stellen vereinfacht. So muss beispielsweise keine Kopie des Kontoauszugs mehr vorgelegt werden, da ein Verifizierungssystem der DUS-I-Umsetzungsorganisation genutzt werden kann.
- Auch die Unterschrift des Gesundheitsdienstleisters muss nicht mehr vom Zeichnungsberechtigten, sondern von der (ehemaligen) Führungskraft unterschrieben werden, bei der der betreffende Gesundheitsmitarbeiter zum Zeitpunkt der ersten Welle gearbeitet oder gearbeitet hat. Dadurch verringert sich die Hürde für Beschäftigte im Gesundheitswesen, diese Erklärung einzuholen.